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Gemeinschaftseigentum: Definition, Rechte und Verwaltung
Der Begriff des Gemeinschaftseigentums ist ein zentraler Aspekt im Wohnungseigentumsrecht und spielt eine wesentliche Rolle in der Verwaltung und Organisation von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen. Dieser umfassende Blog-Artikel soll das Wesen des Gemeinschaftseigentums detailliert erörtern.