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Ihr Wegweiser durch den Steuerdschungel: Steuererklärung 2023

Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema, aber mit der richtigen Information kann dieser Prozess erheblich vereinfacht werden. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen gelten, und was zu tun ist, wenn man diese Fristen verpasst.

1. Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Im Grunde muss eine Steuererklärung abgeben, wer vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Darüber hinaus gibt es aber auch Personenkreise, die aufgrund ihres Einkommens oder besonderer Umstände, wie zum Beispiel dem Bezug von Lohnersatzleistungen oder mehreren Arbeitsverhältnissen, verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen.

2. Was ist die Frist für die Steuererklärung?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2023 bedeutet das, dass die Dokumente bis zum 2. September 2024 eingereicht werden müssen, falls Sie keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

3. Tabelle: Abgabefristen, Zuschläge, Zinsen

Hier finden Sie eine detaillierte Tabelle der Abgabefristen für die Steuerjahre 2021 bis 2024, sowie Informationen zu den Verspätungszuschlägen und Zinsen, die bei verspäteter Abgabe anfallen könnten.

SteuerjahrAbgabefrist ohne BeratungAbgabefrist mit BeratungVerspätungszuschlag abVerzugszinsen ab
202131. Oktober 202231. August 20231. September 20231. Oktober 2023
20222. Oktober 202331. Juli 20241. August 20241. September 2024
20232. September 20242. Juni 20251. Juni 20251. Juli 2025
202431. Juli 202530. April 20261. Mai 20261. Juni 2026
Quelle: Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Juni 2022
Stand: 22. Dezember 2023

4. Lässt sich die Abgabefrist verlängern?

Ja, das Finanzamt gewährt auf Antrag unter Umständen eine Fristverlängerung. Wichtig ist, dass Sie einen triftigen Grund angeben und den Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist stellen.

5. Was passiert, wenn man die Frist versäumt?

Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung haben sich im Laufe der Jahre geändert, und die Konsequenzen für eine verspätete Abgabe sind strenger geworden. War bis zum Jahr 2018 der 31. Mai des Folgejahres die Deadline, so wurden die Fristen ab 2019 verlängert – doch diese Großzügigkeit hat ihren Preis.

Wenn Sie die Frist versäumen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben, der eine Art Strafgebühr darstellt. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zur geschuldeten Steuer fällig und ist in § 152 der Abgabenordnung festgelegt. Früher hatte das Finanzamt mehr Ermessen bei der Festsetzung, doch seit der Steuererklärung 2018 ist der Prozess stärker reglementiert.

In der Regel bleibt ein gewisser Spielraum bestehen, wenn die Steuererklärung spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Besteuerungsjahres eingereicht wird. Wegen der Corona-Pandemie verlängerte sich dieser Zeitraum entsprechend den späteren Fristen.

Nehmen wir als Beispiel die Steuererklärung für das Jahr 2021: Hier wurde die Frist auf 20 Monate ausgeweitet, bis zum 31. August 2023. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben, muss es aber nicht. Danach ist es verpflichtet, diesen zu verlangen. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist ebenfalls festgelegt: Es fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer an, jedoch mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.

Stellen wir uns vor, Christine hätte ihre Einkommensteuererklärung für 2021 bis zum 31. Oktober 2022 einreichen müssen. Sie verzichtet auf eine Fristverlängerung und reicht die Erklärung erst im Mai 2023 ein – noch innerhalb des Zeitraums bis zum 1. September 2023. Das Finanzamt könnte in diesem Fall einen Verspätungszuschlag verhängen, muss dies jedoch nicht tun. Entschließt es sich dazu, wären mindestens 25 Euro pro Monat fällig – für Christine würden sich mindestens 175 Euro ansammeln. Würde sie ihre Erklärung jedoch erst im November 2023 einreichen, wäre das Finanzamt gezwungen, den Zuschlag zu verlangen, was in diesem Beispiel mindestens 325 Euro für 13 Monate Verspätung bedeuten würde.

In bestimmten Fällen liegt es im Ermessen des Finanzamtes, auf den Verspätungszuschlag zu verzichten – etwa wenn Ihnen eine Steuererstattung zusteht, keine Steuerschuld festgesetzt wird oder Ihre Frist verlängert wurde.

Zusätzliche Sanktionen können Zwangsgelder, eine Steuerschätzung und Verspätungszinsen sein. Gegen diese Maßnahmen können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Beachten Sie jedoch, dass eine Steuerschätzung Sie nicht von der Pflicht befreit, eine Steuererklärung nachzureichen.

6. Viel Zeit für die freiwillige Steuererklärung

Falls Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie eine freiwillige Steuererklärung einreichen. Hierfür haben Sie vier Jahre Zeit, ab dem Ende des Steuerjahres, für das die Erklärung eingereicht wird.

Das Wichtigste ist, gut informiert zu sein und frühzeitig zu handeln. Mit diesem Leitfaden sollten Sie gut gerüstet sein, um Ihre Steuererklärung für 2023 richtig zu planen und fristgerecht einzureichen.

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