Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung?
Für Eigentümer & Beiräte
Für Vermieter & Kapitalanleger
Für Bauträger & Bestandshalter
Über LPE

Mieterhöhung nach WEG-Sanierung – Das dürfen Vermieter wirklich

Verfasst von
Lucas Peter Ellmer
CEO, Gründer & Inhaber der LPE Immobilien Management GmbH, München

Inhalt

Wenn eine Eigentümergemeinschaft energetisch saniert, stellt sich für vermietende Eigentümer schnell die Frage: Darf ich die Kosten anteilig auf die Miete umlegen?

Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Denn auch bei gemeinschaftlich beschlossenen Maßnahmen, wie einer Fassadendämmung oder einer neuen Heizungsanlage, greift unter Umständen § 559 BGB (Modernisierungsumlage).

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen umlagefähig sind

  • Wie die Umlage funktioniert – auch bei Maßnahmen der WEG

  • Welche formalen Regeln Sie als Vermieter beachten müssen

  • Wo Fallstricke lauern – und wie Sie Fehler vermeiden

Was ist die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB?

Der Gesetzgeber erlaubt Vermietern, die jährliche Miete um bis zu 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten zu erhöhen – unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme den Wohnwert steigert, Energie einspart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

👉 Das gilt unabhängig davon, ob die Maßnahme direkt vom Vermieter oder – wie in einer WEG – gemeinschaftlich durch die Eigentümergemeinschaft umgesetzt wurde.

Welche Maßnahmen sind umlagefähig?

Nicht jede Sanierung erlaubt eine Mieterhöhung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme über eine bloße Instandhaltung hinausgeht.

Mieterhöhung möglich bei:

  • Energetischer Modernisierung
    (z. B. Fassadendämmung, neue Fenster, neue Heizungsanlage)

  • Gebrauchswerterhöhung
    (z. B. Einbau eines Aufzugs, Balkon, modernes Bad)

  • Verbesserung der Wohnverhältnisse
    (z. B. Barrierefreiheit, Schallschutz, Sicherheitstechnik)

  • Gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen
    (z. B. Brandschutz, Trinkwasserhygiene)

Keine Mieterhöhung bei:

  • Kosmetischen Maßnahmen
    (z. B. Streichen des Treppenhauses oder neue Fliesen aus optischen Gründen)

  • Reiner Instandhaltung/Instandsetzung
    (z. B. Austausch defekter Fenster durch gleichwertige)

Was bedeutet das konkret in einer WEG?

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine energetische Maßnahme am Gemeinschaftseigentum beschließt – etwa:

  • Dämmung der Fassade

  • Erneuerung der Heizungsanlage

  • Austausch alter Fenster

  • Dachsanierung mit Dämmung

…dann trägt jeder Eigentümer seinen Kostenanteil gemäß Miteigentumsanteilen. Dieser Anteil darf dann als „aufgewendete Kosten“ im Sinne von § 559 BGB auf die Miete umgelegt werden – sofern Sie Vermieter sind.

Beispiel:

Die WEG beschließt eine Fassadendämmung. Ihr Anteil an den Gesamtkosten beträgt 15.000 €.

→ Sie dürfen die Miete um 8 % davon erhöhen:

  • 15.000 € × 8 % = 1.200 € jährlich

  • = 100 € monatlich mehr Miete

Wichtig: Die Maßnahme muss nachweislich der energetischen Modernisierung dienen und die formellen Anforderungen an die Mieterhöhung müssen eingehalten werden (siehe nächster Abschnitt).

WEG-Kurzcheck für Ihre WEG
Wo steht Ihre WEG?

Welche formalen Anforderungen gelten?

Damit Sie die Miete rechtssicher erhöhen können, müssen Sie:

  • Die Mieterhöhung schriftlich und nach § 559 BGB ankündigen

  • Die maßgeblichen Kosten transparent aufschlüsseln

  • Die Höhe der Mieterhöhung berechnen (8 % jährlich)

  • Die Mieterhöhung rechtzeitig mitteilen
    → Der neue Mietpreis gilt frühestens ab dem 3. Monat nach Zugang

Tipp: Heben Sie die Protokolle der Eigentümerversammlung, die Abrechnung und gegebenenfalls Energieeinsparnachweise auf – falls Rückfragen kommen.

Fallstricke vermeiden – häufige Fehler:

  • Maßnahme nicht klar dokumentiert: Wenn Sie nicht belegen können, dass es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, ist die Umlage angreifbar.

  • Keine formelle Ankündigung: Eine Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn sie korrekt angekündigt wurde.

  • Falsche Berechnung oder Verteilung: Achtung bei Kostenverteilung – es zählen nur Ihre anteiligen Kosten.

Fazit: Für Vermieter in WEGs lohnt sich die energetische Sanierung doppelt

Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft auf Zukunft setzt und gemeinschaftlich energetisch modernisiert, können Sie als Vermieter:

  • den Wohnwert der Immobilie steigern

  • die Miete rechtssicher anpassen

  • gleichzeitig energetische Fördermittel nutzen

Damit profitieren nicht nur Ihre Mieter – sondern auch Sie.

Weiterführend:

🔗 Modernisierung in der WEG: Was darf wer?

FAQ

Darf ich als Vermieter eine WEG-Sonderumlage auf die Miete umlegen?

Nur dann, wenn die Sonderumlage nachweislich für eine Modernisierung gemäß § 559 BGB verwendet wurde – z. B. energetische Fassadensanierung. Es zählen nur maßnahmebezogene und modernisierungsrelevante Kosten.

Wie hoch darf ich die Miete nach einer energetischen Sanierung erhöhen?

Bis zu 8 % der aufgewendeten Kosten jährlich (bzw. 11 % in Regionen ohne Mietpreisbremse). Die Erhöhung muss schriftlich, begründet und korrekt berechnet sein.

Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung?

Instandhaltung stellt den ursprünglichen Zustand wieder her – z. B. Reparatur oder Austausch.
Modernisierung verbessert die Immobilie – z. B. Energieeinsparung, Komfort oder gesetzliche Anforderungen.

Vergessen Sie nicht, diesen Beitrag zu teilen!

CEO, Gründer & Inhaber der LPE Immobilien Management GmbH, München

Über den Autor:

Lucas Peter Ellmer

Ausgebildeter Schreinergeselle, IHK-zertifizierter Verwalter sowie B.Sc. & M.Sc. der Betriebswirtschaftslehre. Als Gründer und Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH in München verantwortet er die kaufmännische Steuerung, Prozessdigitalisierung und KPI-basiertes Reporting – mit klarer Umsetzung im operativen Tagesgeschäft. Im Ratgeber verbindet er Handwerkspraxis und betriebswirtschaftliche Expertise und schreibt über WEG-/Mietverwaltung, Sanierungen im Bestand und transparente Steuerung für Eigentümer und Beiräte.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel?

Verwandte Artikel

Zum Thema , , , , passen auch folgende Themen gut oder so
Verkauf

Immobilie verschenken oder vererben?

Wer eine Immobilie besitzt, stellt sich früher oder später die Frage: Was(..)

Vermieten

Was dürfen Vermieter auf Mieter umlegen?

Die jährliche Betriebskostenabrechnung sorgt immer wieder für Diskussionen – zwischen Vermietern und(..)

WEG

Neues BGH Urteil „Drei-Angebote-Regel"

Der Bundesgerichtshof hat am 27. März 2026 eine jahrzehntelange Rechtspraxis beendet: Wohnungseigentümergemeinschaften(..)