Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und spätestens mit den Anpassungen 2023/2024 gewinnt es nochmals an Bedeutung. Was bedeutet das konkret für Hauseigentümer, Vermieter und WEGs? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Pflichten, Chancen und Förderungen – verständlich und praxisnah.
Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt seit 2020 die bisher geltenden Regelungen aus drei Gesetzen:
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Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Es legt einheitliche energetische Standards für Neubauten, energetische Sanierungen und den Betrieb von Heizungsanlagen fest – mit dem Ziel, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu senken.
Die wichtigsten Auswirkungen für Eigentümer im Überblick
1. Energiestandards bei Neubauten und Sanierungen
Wer neu baut oder umfangreich saniert, muss energetische Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
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Dämmung der Gebäudehülle
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Einsatz energieeffizienter Heizsysteme
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Primärenergiebedarf nach gesetzlichem Referenzgebäude
2. Erneuerbare Energien bei Neubauten verpflichtend
Neubauten müssen einen Teil des Wärme- und Kältebedarfs über erneuerbare Energien decken. Erfüllt werden kann dies zum Beispiel durch:
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Solarkollektoren oder Photovoltaik
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Wärmepumpen
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Holzpelletanlagen
3. Pflicht zum Energieausweis
Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Er informiert über den Energieverbrauch bzw. -bedarf und enthält Handlungsempfehlungen zur Verbesserung.
4. Heizungs-Checks und Austauschpflichten
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Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden (Ausnahmen möglich).
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Eigentümer sind verpflichtet, regelmäßige Inspektionen und Optimierungen ihrer Heizungsanlage vornehmen zu lassen.
➡ Mehr zu Heizungsanlagen und Austauschpflichten lesen
Fördermöglichkeiten für Eigentümer
Energetisch sanieren oder effizient neu bauen – das GEG sieht nicht nur Pflichten, sondern auch Förderangebote vor. Dazu gehören:
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Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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KfW-Förderkredite mit Tilgungszuschuss
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Regionale Programme der Länder und Kommunen
Eine gute Planung mit Fachberatung sichert nicht nur die rechtliche Konformität, sondern spart bares Geld.
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Fazit: Verpflichtung und Chance zugleich
Das GEG verpflichtet Eigentümer zu mehr Energieeffizienz – doch die gesetzliche Vorgabe eröffnet auch langfristige Chancen: niedrigere Betriebskosten, Werterhalt und Fördermöglichkeiten. Wer frühzeitig handelt, ist im Vorteil.
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FAQ – Häufige Fragen zum GEG
Was passiert, wenn ich gegen das GEG verstoße?
Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 € nach sich ziehen – insbesondere bei Verstößen gegen die Austauschpflicht für Heizkessel oder die Energieausweispflicht.
Müssen alle Eigentümer einer WEG die GEG-Vorgaben umsetzen?
Bei Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade) ist die gesamte WEG (Was ist eine WEG?) zuständig. Maßnahmen müssen gemeinschaftlich beschlossen werden. Für das Sondereigentum gelten individuelle Pflichten.
Gibt es Ausnahmen von den Pflichten?
Ja. Für denkmalgeschützte Gebäude oder bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können Ausnahmen greifen. Eine individuelle Prüfung ist ratsam.