Was ist eine WEG? Die Wohnungseigentümergemeinschaft einfach erklärt

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Geschäftsführer von LPE Immobilien

Die WEG – kurz für Wohnungseigentümergemeinschaft – betrifft alle, die in einem Mehrparteienhaus wohnen oder dort Eigentum besitzen. Ob als Käufer, Bewohner oder Beirat: Wer die Grundregeln dieser besonderen Eigentumsform versteht, lebt entspannter und trifft bessere Entscheidungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine WEG funktioniert, welche Rolle Verwaltung und Versammlungen spielen – und worauf Eigentümer achten sollten.

Inhalt

Die WEG: Eine Einführung

Die Abkürzung WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemeint ist damit die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Jeder Eigentümer hat dabei:

  • Sondereigentum an seiner eigenen Wohnung

  • Miteigentum am sogenannten Gemeinschaftseigentum, z. B. Treppenhaus, Dach, Außenanlage, Leitungen usw.

Die WEG ist damit nicht nur eine rechtliche Konstruktion – sondern auch ein echtes Zusammenleben mit geteilten Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als rechtliche Grundlage

Die Regeln für das Miteinander in einer WEG finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es regelt unter anderem:

  • Was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört

  • Wie Beschlüsse gefasst werden

  • Welche Aufgaben die Hausverwaltung übernimmt

  • Wie Eigentümerversammlungen ablaufen müssen

Seit der WEG-Reform 2020 ist das Gesetz moderner und digitaler ausgerichtet – mit mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung für alle Beteiligten.

Die Eigentümerversammlung – das Herzstück der WEG

Mindestens einmal im Jahr treffen sich alle Eigentümer zur Eigentümerversammlung. Dort wird:

  • über die Jahresabrechnung entschieden

  • über Instandhaltungsmaßnahmen abgestimmt

  • der Verwalter entlastet oder neu gewählt

  • über neue Projekte oder die Hausordnung diskutiert

Die Versammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der WEG. Wer gut vorbereitet teilnimmt oder sich im Beirat engagiert, kann aktiv die Entwicklung der Immobilie mitgestalten.

Mehr zum Thema: Eigentümerversammlung richtig leiten – der Praxisleitfaden für Beiräte

Die Rolle der Hausverwaltung

Die Hausverwaltung setzt die Beschlüsse der WEG um, sorgt für die Instandhaltung, erstellt die Jahresabrechnung und kümmert sich um das Tagesgeschäft. Ihre Aufgaben sind im Gesetz (§ 27 WEG) und im Verwaltervertrag festgelegt.

Eine professionelle, gut erreichbare Verwaltung ist entscheidend für den Werterhalt des Gemeinschaftseigentums und ein konfliktfreies Miteinander.

Bei LPE Immobilien setzen wir auf moderne Prozesse, klare Kommunikation und eine transparente Betreuung – digital gestützt und persönlich erreichbar.

Mehr zur WEG-Verwaltung mit LPE

Fazit: Die WEG – Verantwortung und Chancen zugleich

Ob als neuer Wohnungseigentümer oder langjähriger Miteigentümer: Wer die Struktur und Funktionsweise der WEG kennt, trifft bessere Entscheidungen. Die Eigentümerversammlung und die Zusammenarbeit mit einer kompetenten Hausverwaltung sind zentrale Bausteine für eine funktionierende Gemeinschaft.

FAQ – Häufige Fragen zur WEG

Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Sondereigentum?

Sondereigentum bezeichnet die Wohnung selbst. Gemeinschaftseigentum sind alle baulichen Teile, die nicht zu einer einzelnen Einheit gehören, z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus.

Muss ich als Eigentümer zur Eigentümerversammlung?

Nein, aber es ist empfehlenswert. Sie können auch einen Vertreter bevollmächtigen. Die Versammlung trifft verbindliche Beschlüsse – wer nicht dabei ist, kann nicht mitbestimmen.

Wer kontrolliert die Hausverwaltung?

Die Eigentümergemeinschaft selbst – oft über den Verwaltungsbeirat. Zudem ist die Verwaltung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet (§ 27 WEG).
Passend: Wer kontrolliert die Hausverwaltung? | Rechte der Eigentümer

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