Wer kontrolliert die Hausverwaltung? | Rechte der Eigentümer

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Geschäftsführer von LPE Immobilien

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Hausverwaltung ist dem Willen der Eigentümergemeinschaft unterstellt – nicht umgekehrt. Eigentümer haben umfassende Kontrollrechte: Sie können Einsicht in Unterlagen verlangen, Abrechnungen prüfen und über die Entlastung oder Abberufung der Verwaltung entscheiden. Der Verwaltungsbeirat unterstützt als zentrales Kontrollorgan, während die Eigentümerversammlung formell über die Arbeit der Verwaltung entscheidet. Bei Pflichtverletzungen sind auch rechtliche Schritte möglich. Warnzeichen wie verspätete Abrechnungen, Intransparenz oder unzureichende Instandhaltung sollten ernst genommen werden. Mit klaren Prüfmechanismen behalten Eigentümer die Kontrolle – und sichern eine professionelle Verwaltung ihres Vermögens.

Inhalt

Rechte und Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften

Die Hausverwaltung ist zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Doch wer sorgt dafür, dass sie ihre Aufgaben korrekt und im Sinne der Eigentümer erfüllt?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Eigentümer ihre Verwaltung kontrollieren können, welche Rechte ihnen zustehen und welche Schritte im Falle von Unregelmäßigkeiten sinnvoll sind.

1. Welche Instanzen kontrollieren die Hausverwaltung?

Eigentümergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die wichtigste Kontrollinstanz der Hausverwaltung. Als Auftraggeberin hat sie weitreichende Rechte:

  • Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen

  • Prüfung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen

  • Möglichkeit zur Abberufung der Verwaltung bei Pflichtverletzungen

Verwaltungsbeirat

Viele Gemeinschaften wählen einen Verwaltungsbeirat, der die Hausverwaltung im Alltag unterstützt und kontrolliert. Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans

  • Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen

  • Überprüfung von Zahlungsverläufen und Kontoständen

Ein funktionierender Beirat stärkt die Position der Eigentümer und ermöglicht eine engere Kontrolle der Verwaltung.

Eigentümerversammlung

Mindestens einmal jährlich findet die ordentliche Eigentümerversammlung statt – das zentrale Forum für Entscheidungen und Kontrolle:

  • Entlastung oder Abberufung der Verwaltung

  • Nachfragen zu Finanzen, Maßnahmen oder Beschlussumsetzung

  • Möglichkeit, Kontrollmechanismen (z. B. externe Prüfungen) zu beschließen

Gerichtliche Kontrolle

Wenn alle internen Maßnahmen ausgeschöpft sind, bleibt der Rechtsweg. Eigentümer können:

  • die Abrechnung gerichtlich prüfen lassen

  • eine außerordentliche Abberufung beantragen

  • die Verwaltung auf Schadensersatz verklagen

Bei schweren Pflichtverletzungen oder anhaltender Intransparenz kann auch die Bestellung einer neuen Hausverwaltung durch das Gericht erfolgen.

2. Wichtige Kontrollrechte der Eigentümer

Eigentümer haben das Recht auf umfassende Information und Kontrolle. Dazu gehören insbesondere:

  • Einsicht in Verwaltungsunterlagen
    Dazu zählen Buchhaltungen, Verträge, Kontoauszüge und Abrechnungen.

  • Prüfung der Nebenkostenabrechnung
    Fehlerhafte oder intransparente Abrechnungen können finanzielle Nachteile verursachen.

  • Transparente Vergabe von Aufträgen
    Eigentümer können Angebote einsehen und Vergleiche einfordern.

  • Abberufung der Hausverwaltung
    Ein Mehrheitsbeschluss genügt, um die Verwaltung abzuberufen – unabhängig vom Vertragsende.

Tipp: Erfahren Sie hier mehr zur Abberufung der Hausverwaltung.

3. Wenn die Hausverwaltung nicht ordentlich arbeitet

Typische Warnzeichen:

  • Verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen

  • Unklare Geldflüsse oder unvollständige Belege

  • Ausbleibende Rückmeldungen auf Anfragen

  • Keine oder mangelhafte Umsetzung von Beschlüssen

Konkrete Schritte:

  1. Klare Kommunikation
    Formulieren Sie konkrete Erwartungen und Fristen – idealerweise schriftlich.

  2. Einladung zur Eigentümerversammlung
    Stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung.

  3. Externe Prüfung
    Lassen Sie die Abrechnung von unabhängiger Stelle prüfen – z. B. durch einen Sachverständigen.

  4. Wechsel der Verwaltung
    Ist das Vertrauen dauerhaft gestört, ist ein Wechsel häufig der richtige Schritt. Mehr zur Suche nach einer neuen Hausverwaltung.

Fazit: Kontrolle ist Pflicht – und Ihr gutes Recht

Die Hausverwaltung arbeitet im Auftrag der Eigentümer – und steht unter deren Kontrolle.
Eigentümerversammlung und Beirat sind zentrale Gremien, um diese Kontrolle wahrzunehmen.
Wer regelmäßig prüft, klare Erwartungen formuliert und Missstände anspricht, trägt zur Qualität der Verwaltung und zum Werterhalt der Immobilie bei.

Sie sind unsicher, ob Ihre Verwaltung ihre Aufgaben erfüllt?
Wir unterstützen Sie gerne – bei der Analyse Ihrer aktuellen Verwaltung und bei der Übernahme Ihrer WEG mit klarer, digitaler und persönlicher Betreuung.

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Weiterführende Artikel:

Hausverwaltung kündigen – Leitfaden

Was tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?

Wofür ist die Hausverwaltung zuständig?

§ 27 WEG – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

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