Rechte und Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften
Die Hausverwaltung ist zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Doch wer sorgt dafür, dass sie ihre Aufgaben korrekt und im Sinne der Eigentümer erfüllt?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Eigentümer ihre Verwaltung kontrollieren können, welche Rechte ihnen zustehen und welche Schritte im Falle von Unregelmäßigkeiten sinnvoll sind.
1. Welche Instanzen kontrollieren die Hausverwaltung?
Eigentümergemeinschaft (WEG)
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die wichtigste Kontrollinstanz der Hausverwaltung. Als Auftraggeberin hat sie weitreichende Rechte:
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Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen
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Prüfung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen
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Möglichkeit zur Abberufung der Verwaltung bei Pflichtverletzungen
Verwaltungsbeirat
Viele Gemeinschaften wählen einen Verwaltungsbeirat, der die Hausverwaltung im Alltag unterstützt und kontrolliert. Zu den typischen Aufgaben gehören:
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Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
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Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen
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Überprüfung von Zahlungsverläufen und Kontoständen
Ein funktionierender Beirat stärkt die Position der Eigentümer und ermöglicht eine engere Kontrolle der Verwaltung.
Eigentümerversammlung
Mindestens einmal jährlich findet die ordentliche Eigentümerversammlung statt – das zentrale Forum für Entscheidungen und Kontrolle:
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Entlastung oder Abberufung der Verwaltung
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Nachfragen zu Finanzen, Maßnahmen oder Beschlussumsetzung
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Möglichkeit, Kontrollmechanismen (z. B. externe Prüfungen) zu beschließen
Gerichtliche Kontrolle
Wenn alle internen Maßnahmen ausgeschöpft sind, bleibt der Rechtsweg. Eigentümer können:
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die Abrechnung gerichtlich prüfen lassen
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eine außerordentliche Abberufung beantragen
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die Verwaltung auf Schadensersatz verklagen
Bei schweren Pflichtverletzungen oder anhaltender Intransparenz kann auch die Bestellung einer neuen Hausverwaltung durch das Gericht erfolgen.
2. Wichtige Kontrollrechte der Eigentümer
Eigentümer haben das Recht auf umfassende Information und Kontrolle. Dazu gehören insbesondere:
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Einsicht in Verwaltungsunterlagen
Dazu zählen Buchhaltungen, Verträge, Kontoauszüge und Abrechnungen. -
Prüfung der Nebenkostenabrechnung
Fehlerhafte oder intransparente Abrechnungen können finanzielle Nachteile verursachen. -
Transparente Vergabe von Aufträgen
Eigentümer können Angebote einsehen und Vergleiche einfordern. -
Abberufung der Hausverwaltung
Ein Mehrheitsbeschluss genügt, um die Verwaltung abzuberufen – unabhängig vom Vertragsende.
Tipp: Erfahren Sie hier mehr zur Abberufung der Hausverwaltung.
3. Wenn die Hausverwaltung nicht ordentlich arbeitet
Typische Warnzeichen:
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Verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen
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Unklare Geldflüsse oder unvollständige Belege
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Ausbleibende Rückmeldungen auf Anfragen
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Keine oder mangelhafte Umsetzung von Beschlüssen
Konkrete Schritte:
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Klare Kommunikation
Formulieren Sie konkrete Erwartungen und Fristen – idealerweise schriftlich. -
Einladung zur Eigentümerversammlung
Stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung. -
Externe Prüfung
Lassen Sie die Abrechnung von unabhängiger Stelle prüfen – z. B. durch einen Sachverständigen. -
Wechsel der Verwaltung
Ist das Vertrauen dauerhaft gestört, ist ein Wechsel häufig der richtige Schritt. Mehr zur Suche nach einer neuen Hausverwaltung.
Fazit: Kontrolle ist Pflicht – und Ihr gutes Recht
Die Hausverwaltung arbeitet im Auftrag der Eigentümer – und steht unter deren Kontrolle.
Eigentümerversammlung und Beirat sind zentrale Gremien, um diese Kontrolle wahrzunehmen.
Wer regelmäßig prüft, klare Erwartungen formuliert und Missstände anspricht, trägt zur Qualität der Verwaltung und zum Werterhalt der Immobilie bei.
Sie sind unsicher, ob Ihre Verwaltung ihre Aufgaben erfüllt?
Wir unterstützen Sie gerne – bei der Analyse Ihrer aktuellen Verwaltung und bei der Übernahme Ihrer WEG mit klarer, digitaler und persönlicher Betreuung.
Weiterführende Artikel:
➤ Hausverwaltung kündigen – Leitfaden
➤ Was tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?