Einleitung: Das Jahr 2024 bringt eine Reihe von signifikanten Änderungen für Wohnungseigentümer mit sich. Von neuen gesetzlichen Bestimmungen bis hin zu steuerlichen Anpassungen – diese Veränderungen werden einen wesentlichen Einfluss auf die Verwaltung und den Unterhalt von Immobilieneigentum haben. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Neuerungen, die Eigentümer im Auge behalten sollten.
1. Ende der Gas- und Fernwärme Preisbremse
Während die genauen Details zum Auslaufen der Preisbremsen für Gas und Fernwärme noch nicht vollständig klar sind, steht fest, dass die Ende 2023 auslaufenden staatlichen Preisbremsen einen direkten Einfluss auf die Nebenkosten haben könnten. Eigentümer sollten sich daher auf potenziell höhere Ausgaben einstellen.
2. Mehrwertsteuererhöhung auf Gas
Eine direkte finanzielle Änderung betrifft die Mehrwertsteuer auf Gas. Ab dem 1. März 2024 wird diese von dem temporär reduzierten Satz von 7 Prozent auf den normalen Satz von 19 Prozent angehoben. Dies bedeutet eine unmittelbare Erhöhung der Gaspreise für Endverbraucher.
3. Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das novellierte GEG, das Anfang 2024 in Kraft tritt, ist eine der bedeutendsten Änderungen. Es verlangt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken. Dies wird sich auf die Auswahl und Installation von Heizsystemen in Neubauten und bei Sanierungen auswirken. Darüber hinaus gibt es neue Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern sollen.
4. Kabelanschlusskosten
Ab dem 1. Juli 2024 können Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Diese Änderung bedeutet, dass nach diesem Datum nur noch Kosten für den Betriebsstrom der Anlagen und die Wartung von Gemeinschaftsantennenanlagen umlagefähig sind. Vermieter müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um nicht auf den Kosten für das Kabelfernsehen sitzen zu bleiben. Dazu gehören beispielsweise die Umstellung auf alternative Empfangsmöglichkeiten oder individuelle Vereinbarungen mit den Mietern.
5. Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz
Das novellierte Wohnungseigentumsgesetz bringt wichtige Neuerungen mit sich. Ab Dezember 2023 besteht ein Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften. Für kleinere Gemeinschaften wird die Zustimmung einer Minderheit der Eigentümer benötigt. Dies stellt sicher, dass Verwaltungen über die notwendige Qualifikation und Zertifizierung verfügen.
Zu den Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz gehört auch, dass über die Möglichkeit rein virtueller Eigentümerversammlungen (ETVs) diskutiert wird. Diese Diskussion dreht sich um die Anpassung des Gesetzes an moderne Technologien und die zunehmende Digitalisierung, um Wohnungseigentümergemeinschaften flexiblere Optionen für ihre Versammlungen zu bieten. Allerdings sind dazu noch keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Kraft getreten.
6. Pflicht zum hydraulischen Abgleich
Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs) ist durch die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) geregelt. Diese Verordnung schreibt vor, dass für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich der zentralen Heizungsanlage durchgeführt werden muss. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht und muss von der WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Besonders zu beachten ist, dass, wenn Heizkörper laut Teilungserklärung im Sondereigentum stehen und Heizungsventile daran ausgetauscht werden müssen, die WEG ihre Befugnisse nicht überschreiten darf. Es muss vorab geklärt werden, ob die Heizkörper Gemeinschaftseigentum sind oder im Sondereigentum stehen. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich sind nach den Miteigentumsanteilen je Wohnung oder nach Anzahl der Heizkörper in den jeweiligen Eigentumswohnungen aufzuteilen.
Für Gebäude mit sechs bis neun Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden, während für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten der Stichtag der 30. September 2023 ist.
Fazit
Die anstehenden Änderungen für Wohnungseigentümer im Jahr 2024 stellen sowohl Herausforderungen als auch Chancen dar. Es ist wichtig, dass Eigentümer diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und entsprechend planen. Investitionen in nachhaltigere Energiequellen und die Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben können zwar zunächst zu steigenden Betriebskosten führen, bieten aber auch die Möglichkeit, langfristig Kosten einzusparen und den Wert der Immobilie zu steigern. In diesem Kontext kann die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie LPE Immobilien, der alle Anforderungen abdeckt, eine wertvolle Unterstützung sein. Mit der richtigen Expertise und Unterstützung können Wohnungseigentümer diese Veränderungen effektiv meistern und ihre Immobilien zukunftssicher gestalten.