Was tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Geschäftsführer von LPE Immobilien

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Keine Reaktion der Hausverwaltung? Frist schriftlich setzen – am besten per Einschreiben.

  • Eigentümer können bei Pflichtverletzungen die Verwaltung abberufen.

  • Mieter sollten sich zuerst an den Vermieter wenden – ggf. Mietminderung möglich.

  • Gemeinsames Vorgehen mit anderen Eigentümern erhöht den Druck.

  • Bei langfristigen Problemen ist ein Verwalterwechsel sinnvoll.

  • Rechtliche Schritte sind möglich, wenn keine Lösung in Sicht ist.

  • Ursachen für Funkstille: Überlastung, schlechte Organisation oder Ignoranz.

  • Ihre Rechte sind gesetzlich klar geregelt – nutzen Sie sie konsequent.

Inhalt

Eigentlich soll eine Hausverwaltung die Interessen von Eigentümern und Mietern vertreten – sich um Reparaturen kümmern, Fragen beantworten und für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Doch was passiert, wenn genau das nicht passiert? Wenn auf Anfragen keine Antwort kommt und wichtige Themen unbearbeitet bleiben, sorgt das schnell für Frust und Unsicherheit.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Eigentümer oder Mieter haben – und wie Sie vorgehen können, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert.

Warum reagiert die Hausverwaltung nicht?

Es kann verschiedene Ursachen haben, wenn eine Hausverwaltung auf Anfragen nicht eingeht:

  • Überlastung oder Personalmangel: Besonders bei großen Wohnanlagen sind Verzögerungen leider keine Seltenheit.

  • Mangelnde Organisation: Wenn klare Strukturen oder moderne digitale Prozesse fehlen, bleiben viele Anliegen einfach liegen.

  • Kommunikationsprobleme: Oft ist gar nicht klar, wer überhaupt zuständig ist – und die Erreichbarkeit lässt zu wünschen übrig.

  • Bewusstes Ignorieren: In manchen Fällen werden bestimmte Anfragen gezielt ausgesessen, vor allem wenn sie unangenehm sind oder Aufwand bedeuten.

➤ Wenn Sie wissen möchten, wie eine moderne Hausverwaltung heute eigentlich arbeitet, hilft dieser Beitrag weiter.

Welche Rechte haben Eigentümer und Mieter?

Als Eigentümer innerhalb einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) haben Sie Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung. Wenn die Hausverwaltung ihren Aufgaben nicht nachkommt, können Sie:

  • Schriftlich eine Frist setzen und auf Rückmeldung bestehen

  • Eine Eigentümerversammlung einberufen, um das Thema offiziell zu besprechen

  • Bei groben Pflichtverletzungen die Abberufung der Verwaltung beantragen

➤ Lesen Sie dazu auch: Aufgaben einer Hausverwaltung – was wirklich dazugehört
➤ Oder: Wann und wie Sie die Hausverwaltung kündigen können

Mieter sind in erster Linie auf ihren Vermieter angewiesen – dieser ist ihr vertraglicher Ansprechpartner. Wenn die Verwaltung z. B. Reparaturen nicht umsetzt, können Mieter unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Eine Mietminderung prüfen

  • Mängel selbst beheben lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen (nach vorheriger Ankündigung)

  • Sich an den Mieterschutzbund oder Verbraucherschutz wenden

Wie kann man Druck aufbauen?

Wenn auf Anrufe und E-Mails keine Reaktion erfolgt, können folgende Schritte helfen:

  • Frist schriftlich setzen: Ein Einschreiben mit klarer Frist zeigt, dass Sie es ernst meinen.

  • Eigentümergemeinschaft einbinden: Gemeinsam ist man oft wirkungsvoller als allein.

  • Rechtliche Schritte andeuten: Schon der Hinweis auf mögliche Konsequenzen (z. B. Schadensersatz) kann eine Reaktion auslösen.

  • Verwaltung wechseln: Wenn keine Besserung in Sicht ist, kann ein Wechsel der Verwaltung sinnvoll sein.

Wann kann eine Hausverwaltung abberufen werden?

Innerhalb einer WEG kann die Verwaltung jederzeit abberufen werden – vorausgesetzt, die Mehrheit der Eigentümer stimmt dafür. Gründe dafür können sein:

  • Grobe Pflichtverletzungen, wie nicht erfolgte Abrechnungen oder ignorierte Schäden

  • Anhaltende Intransparenz und schlechte Kommunikation

  • Unwirtschaftliche Entscheidungen, die der Gemeinschaft schaden

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt auch der Gang vor Gericht eine Option.

Fazit: Nicht einfach hinnehmen – handeln!

Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, sollten Sie das nicht einfach akzeptieren. Eigentümer und Mieter haben klare Rechte – und wer diese nutzt, kann etwas bewegen. Schriftliche Fristen, gemeinsames Vorgehen und im Zweifel rechtliche Schritte sind wirksame Mittel, um Druck aufzubauen und Veränderungen herbeizuführen.

Sie wünschen sich eine Verwaltung, die verlässlich handelt? Dann sprechen Sie mit uns – wir zeigen Ihnen, wie professionelle Hausverwaltung funktioniert.

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