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Abschaffung der verkürzten Restnutzungsdauer: Was sich ändert und wie viel Zeit Ihnen bleibt

Das Wichtigste im Überblick

  • Änderung ab 01.01.2025: Die verkürzte Restnutzungsdauer von Immobilien kann nur noch bei weniger als 10 Jahren angesetzt werden.
  • Gutachten-Pflicht: Zukünftig müssen Gutachten auf einer Vor-Ort-Besichtigung basieren, um steuerlich anerkannt zu werden.
  • Zeitdruck: Immobilienbesitzer sollten schnell handeln, um noch von den bisherigen Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren.
  • Handlungsempfehlung: Setzen Sie geplante Sanierungen um, lassen Sie rechtzeitig Gutachten erstellen und ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.


Was genau ändert sich?

Bislang war es möglich, durch ein Gutachten die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie zu belegen und so von höheren steuerlichen Abschreibungen zu profitieren. Doch ab dem 01.01.2025 wird diese Regelung stark eingeschränkt. Nach dem Vorschlag des Bundesrats darf eine verkürzte Nutzungsdauer nur noch dann angesetzt werden, wenn sie weniger als 20% der gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer von 50 Jahren beträgt – also weniger als 10 Jahre. Für Immobilien mit einer längeren Restnutzungsdauer, zum Beispiel 26 Jahren, wird eine Anpassung nicht mehr möglich sein.

Gutachten: Vor-Ort-Besichtigungen werden zur Pflicht

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Gutachten selbst. Künftig müssen diese zwingend auf einer Vor-Ort-Besichtigung basieren, um anerkannt zu werden. Diese Maßnahme soll die Genauigkeit der Gutachten erhöhen, könnte jedoch für Eigentümer zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeuten. Wir empfehlen, frühzeitig eine Vor-Ort-Besichtigung einzuplanen, da viele Finanzämter dies bereits jetzt fordern, um steuerliche Vorteile anzuerkennen.


Warum drängt die Zeit?

Die geplante Abschaffung der verkürzten Restnutzungsdauer bedeutet für viele Immobilienbesitzer das Ende eines attraktiven steuerlichen Vorteils. Wenn die neuen Regelungen in Kraft treten, können Sanierungskosten nur noch über einen deutlich längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Wer also noch von den derzeitigen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren möchte, sollte schnell handeln.

Welche Maßnahmen sollten Sie jetzt ergreifen?

Um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten, sollten Immobilienbesitzer folgende Schritte in Angriff nehmen:

  1. Sanierungen vorziehen: Wer größere Modernisierungen oder Renovierungen plant, sollte diese schnellstmöglich umsetzen, um noch von den aktuellen Abschreibungsvorteilen zu profitieren.
  2. Gutachten beauftragen: Falls noch kein Gutachten vorliegt, das die Restnutzungsdauer der Immobilie nachweist, sollte dies zeitnah in Auftrag gegeben werden. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist dabei besonders wichtig, um eventuelle zukünftige steuerliche Anerkennungsprobleme zu vermeiden.
  3. Beratung durch einen Steuerexperten: Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Strategie an die bevorstehenden Änderungen anzupassen und das Beste aus der aktuellen Situation herauszuholen.


Langfristige Planung: Was Sie beachten sollten

Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien langfristig halten, wird es umso wichtiger, zukünftige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der neuen steuerlichen Rahmenbedingungen zu planen. Die neuen Regelungen erfordern eine umsichtige und strategische Herangehensweise, um mögliche steuerliche Nachteile zu minimieren.

Fazit: Jetzt handeln, um steuerliche Vorteile zu sichern

Die geplante Abschaffung der verkürzten Restnutzungsdauer stellt für viele Eigentümer eine erhebliche Veränderung dar. Wer geplante Renovierungen oder Modernisierungen noch abschließen kann, sollte dies schnellstmöglich tun, um weiterhin von den aktuellen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren. Eine rechtzeitige Gutachtenerstellung und der Rat eines Steuerberaters sind in dieser Situation unerlässlich, um gut vorbereitet in das Jahr 2025 zu starten.

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