Mieterhöhung rechtssicher umsetzen: Das sollten Vermieter wissen

Verfasst von
Lucas Peter Ellmer
Geschäftsführer von LPE Immobilien

Inhalt

Als Vermieter ist es oft notwendig, die Miete an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen – sei es wegen gestiegener Betriebskosten, Inflation oder nach einer Modernisierung. Doch eine Mieterhöhung ist nicht immer einfach durchzusetzen. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die Vermieter einhalten müssen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, worauf Sie achten sollten, damit Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Zulässige Gründe für eine Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die häufigsten Gründe sind:

  1. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete:
    Sie dürfen die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete angleichen, die auf dem örtlichen Mietspiegel basiert.
  2. Nach einer Modernisierung:
    Haben Sie durch eine Modernisierung den Wohnwert erhöht, dürfen Sie die Kosten teilweise auf die Miete umlegen. (§ 559 BGB)
  3. Staffelmietvereinbarung oder Indexmiete:
    Wenn im Mietvertrag eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde, erhöht sich die Miete automatisch nach den festgelegten Bedingungen.
  1. Gesetzliche Voraussetzungen für Mieterhöhungen

Damit Ihre Mieterhöhung rechtlich Bestand hat, müssen Sie folgende Vorgaben einhalten:

  1. Kappungsgrenze beachten:
    In den meisten Bundesländern darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % erhöht werden. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt die Grenze bei 15 %. Prüfen Sie vorab, ob Ihre Immobilie in einem solchen Gebiet liegt.
  2. Einhalten der Wartefrist:
    Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. (§ 558 BGB)
  3. Angleichung an die Vergleichsmiete:
    Die neue Miete darf nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen. Hierfür können Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt nutzen.
  1. Formalien für eine rechtssichere Mieterhöhung

Ein häufiger Fehler bei Mieterhöhungen sind formale Mängel. Damit Ihre Mieterhöhung wirksam ist, muss das Schreiben folgende Punkte enthalten:

  1. Schriftliche Form:
    Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Ein einfaches Gespräch oder eine E-Mail reicht nicht aus.
  2. Begründung:
    Geben Sie einen konkreten Grund für die Mieterhöhung an, z. B. Angleichung an die Vergleichsmiete oder Kosten einer Modernisierung. Fügen Sie Belege wie den Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen bei.
  3. Frist:
    Die Mieterhöhung wird frühestens zum Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens wirksam. Der Mieter hat also Zeit, die neue Miete zu prüfen.

 

So gehen Sie bei einer Mieterhöhung vor

Schritt 1: Mietspiegel prüfen

Nutzen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Alternativ können Sie auch drei Vergleichswohnungen anführen, die ähnliche Merkmale wie Ihre Immobilie haben.

Schritt 2: Schreiben formulieren

Verfassen Sie ein verständliches und rechtssicheres Mieterhöhungsschreiben. Gehen Sie auf die Vergleichsmiete oder die Modernisierungskosten ein und erklären Sie, warum die Erhöhung gerechtfertigt ist.

Schritt 3: Zustellung sicherstellen

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder übergeben Sie es persönlich gegen Quittung, um nachweisen zu können, dass der Mieter das Schreiben erhalten hat.

Schritt 4: Reaktion des Mieters abwarten

Der Mieter hat Zeit, die Mieterhöhung zu prüfen. Sollte er nicht zustimmen, können Sie auf Zustimmung klagen. Ein Mediationsgespräch kann in vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

Häufige Fehler bei Mieterhöhungen vermeiden

  • Keine ausreichende Begründung: Ohne Belege wie Mietspiegel oder Vergleichswohnungen ist die Mieterhöhung unwirksam.
  • Überschreiten der Kappungsgrenze: Eine zu hohe Mieterhöhung kann rechtlich angefochten werden.
  • Falsche Fristen: Achten Sie darauf, die 12-Monats-Frist sowie die dreimonatige Wirksamkeitsfrist einzuhalten.

Wann ist keine Mieterhöhung möglich?

Es gibt Situationen, in denen eine Mieterhöhung nicht zulässig ist:

  • Zeitmietvertrag: Während der Laufzeit eines Zeitmietvertrags kann die Miete nicht erhöht werden, es sei denn, eine Staffelmiete oder Indexmiete wurde vereinbart.
  • Mietpreisbindung: Liegt die Wohnung in einem geförderten Wohnungsbauprojekt, gelten besondere Regeln, die Mieterhöhungen einschränken können.

Fazit: Sorgfältige Planung sorgt für Rechtssicherheit

Eine Mieterhöhung erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Indem Sie die Kappungsgrenze beachten, den Mietspiegel als Grundlage nutzen und ein korrekt formuliertes Schreiben zustellen, können Sie Ihre Mieterhöhung rechtssicher umsetzen.

Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Immobilienexperten beraten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Sie möchten mehr über rechtssichere Mieterhöhungen erfahren oder Unterstützung bei der Vermietung Ihrer Immobilie?
LPE Immobilien steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Vergessen Sie nicht, diesen Beitrag zu teilen!

Wissen, das Ihre Immobilie wertvoller macht

Mit unserem Newsletter erhalten Sie gezielte Updates, Tipps und Einblicke – maßgeschneidert für Immobilienbesitzer und Investoren. Keine Werbung, kein Spam – nur relevante Inhalte, die Ihnen helfen, Ihr Immobilienwissen zu vertiefen und kluge Entscheidungen zu treffen. Flexibel abonnieren, jederzeit abmelden!

Verwandte Artikel

Ihr Weg zur passenden Immobilie

Vereinbaren Sie einen Termin! Gemeinsam finden wir die Immobilie die zu Ihnen passt.

Willkommen in 2025 – Ein neues Jahr, neue Chancen!

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2025! Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um über den Wechsel zu einer modernen Hausverwaltung nachzudenken oder den Verkauf Ihrer Immobilie zu starten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele erreichen!