Wie man die Hausverwaltung kündigt
und wie es danach mit LPE weitergeht
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist eine Entscheidung, die viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) früher oder später treffen müssen. Ob unzureichende Kommunikation, mangelnde Transparenz oder ineffiziente Verwaltung – die Gründe sind vielfältig. Ein solcher Wechsel sollte jedoch sorgfältig geplant und rechtlich sauber abgewickelt werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Hausverwaltung kündigen können, worauf Sie dabei achten müssen und wie der Übergang mit LPE Immobilien als neuer Hausverwaltung optimal gestaltet wird.
#1
Gründe für den Wechsel der Hausverwaltung
Die Entscheidung, die Hausverwaltung zu wechseln, wird selten leichtfertig getroffen. Typische Gründe sind:
- Fehlende Transparenz bei der Abrechnung oder Verwaltung der Rücklagen.
- Unzureichende Kommunikation: Lange Antwortzeiten oder gar keine Reaktion auf Anfragen.
- Versäumnisse bei der Instandhaltung: Dringende Reparaturen werden nicht oder nur schleppend durchgeführt.
- Unzufriedenheit mit den Kosten: Hohe Gebühren ohne entsprechende Leistung.
Wenn diese oder andere Probleme auftreten, sollten Sie zunächst versuchen, das Gespräch mit der aktuellen Verwaltung zu suchen, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Ist dies nicht erfolgreich, können Sie die Kündigung in Erwägung ziehen.
#2
Die Trennungstheorie: Bestellung und Vertrag sind getrennt
Ein zentraler Aspekt bei der Kündigung der Hausverwaltung ist die sogenannte Trennungstheorie. Diese unterscheidet zwischen:
- Der Bestellung des Verwalters: Dies erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft und verleiht der Verwaltung ihre Organstellung.
- Dem Verwaltervertrag: Hierbei handelt es sich um den zivilrechtlichen Vertrag zwischen der WEG und der Hausverwaltung.
Wichtig: Die Abberufung des Verwalters beendet nicht automatisch den Verwaltervertrag. Ebenso bleibt die Bestellung bestehen, auch wenn der Vertrag gekündigt wird. Beides muss separat geregelt werden.
#3
3.1. Ordentliche Kündigung
Die einfachste Lösung ist die ordentliche Kündigung zum Ende der Verwalterbestellung. Der Vertrag sollte eine entsprechende Kündigungsfrist enthalten, die eingehalten werden muss.
3.2. Einvernehmliche Beendigung
Oft ist es sinnvoll, diplomatisch vorzugehen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Dabei wird vereinbart, die Zusammenarbeit vorzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Dies ist besonders hilfreich, wenn die WEG die Übergangszeit möglichst unkompliziert gestalten möchte.
3.3. Außerordentliche Kündigung
Wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen, kann die WEG eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies ist beispielsweise der Fall bei:
- Nachweislich falscher Abrechnung.
- Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten.
- Grober Pflichtverletzung, die die Interessen der WEG massiv beeinträchtigt.
Hierbei greift § 26 Abs. 3 WEG, der klare Vorgaben zur außerordentlichen Kündigung macht. Wichtig ist, dass die Gründe nachvollziehbar dokumentiert werden.
#4
Wie geht es nach der Kündigung weiter?
Nach der Kündigung und der Beschlussfassung auf der Eigentümerversammlung über die Bestellung eines neuen Verwalters beginnt die Übergangsphase. Hier stellen wir Ihnen vor, wie ein Wechsel zu LPE Immobilien abläuft.
#5
So läuft der Wechsel zu LPE Immobilien ab
Ein reibungsloser Übergang zur neuen Hausverwaltung ist entscheidend, damit die WEG nahtlos weiter verwaltet wird. Bei LPE Immobilien setzen wir auf einen strukturierten Prozess, um den Wechsel für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten:
5.1. Terminvereinbarung mit der bisherigen Hausverwaltung
Wir kontaktieren die bisherige Hausverwaltung rechtzeitig, um die Übergabe der Unterlagen und Konten vorzubereiten. Ein festgelegter Leitfaden mit Checklisten stellt sicher, dass keine wichtigen Dokumente oder Informationen vergessen werden.
5.2. Einpflege der Stammdaten
Alle Eigentümerdaten sowie Verträge, Beschlüsse und andere relevante Informationen werden in unsere Systeme übertragen. So können wir nahtlos an die Arbeit der vorherigen Verwaltung anknüpfen.
5.3. Übernahme offener Tagesordnungspunkte
Wir prüfen alle offenen Punkte aus der letzten Eigentümerversammlung und setzen diese bei Bedarf um. So bleibt nichts liegen, was für die Gemeinschaft wichtig ist.
5.4. Information der Versorger und Dienstleister
Alle Dienstleister, von Versorgern bis zum Hausmeister, werden über den Wechsel der Verwaltung informiert. Wir übernehmen die Kommunikation und sorgen dafür, dass es zu keinen Unterbrechungen kommt.
5.5. Umzug der Konten
Die Konten der WEG werden zur Verwalterplattform der Deutschen Kreditbank (DKB) übertragen. Dies ermöglicht eine transparente und effiziente Verwaltung der Finanzen.
5.6. Information der Eigentümer
Jeder Eigentümer erhält von uns ein Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen, Kontaktdaten und neuen SEPA-Mandaten für die Hausgeldzahlungen.
5.7. Neuer Hausaushang
Ein neuer Hausaushang mit den wichtigsten Kontaktdaten und Informationen wird erstellt und gut sichtbar im Gebäude angebracht.
5.8. Zugang zum Kundenportal
Wir laden alle Eigentümer in unser digitales Kundenportal LPEConnect4.0 ein. Hier können Abrechnungen, Protokolle und weitere Dokumente bequem online eingesehen werden.
5.9. Weitere Schritte
- Analyse der Kostenstruktur der WEG.
- Nachbuchung des vorherigen Wirtschaftsjahres zur Erstellung der Jahresabrechnung.
- Kontinuierliche Optimierung der Verwaltungsprozesse.
Der Wechsel als Chance
Ihr Neuanfang beginnt hier.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist oft der erste Schritt zu einer besseren und effizienteren Verwaltung Ihrer WEG. Mit einem erfahrenen Partner wie LPE Immobilien können Sie sicher sein, dass der Übergang professionell und reibungslos verläuft. Unsere strukturierte Vorgehensweise und unser moderner Service sorgen dafür, dass Ihre WEG optimal betreut wird – jetzt und in der Zukunft.
Wir freuen uns auf Sie!
Unser Geschäftsführer Lucas Peter Ellmer berät Sie gerne persönlich, wie Sie Ihre aktuelle Hausverwaltung erfolgreich wechseln können. Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt zu einer besseren Immobilienverwaltung gehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Wohnungseinheiten verwaltet LPE Immobilien?
Aktuell verwalten wir ca. 2.000 Wohnungseinheiten, die sich auf ungefähr 50 Wohnanlagen verteilen. Die kleinste verwaltete Anlage hat 4 Wohnungseinheiten und die größte weit über 100.
Wann ist die Abrechnung fertig?
Wir stellen die Abrechnung in der Regel im 1. Halbjahr fertig – das bedeutet bis zum Ende Juni. Unsere kaufmännischen Mitarbeiter erhalten Boni für jede Abrechnung, die bereits vor Ostern fertig ist.
Wie steht es um das Handwerker-Netzwerk von LPE Immobilien?
Ohne gute, tüchtige und verlässliche Handwerker, wäre unser Erfolg nicht möglich. Wir behandeln unsere Partner wie unsere Kunden und Mitarbeiter – mit Respekt und auf Augenhöhe. Zudem schätzen Handwerker unsere zügige Zahlungsmoral, was insbesondere für kleine Betriebe ein wichtiges Augenmerk ist. Darüberhinaus pflegen wir eine Datenbank mit allen Handwerker, die es uns ermöglicht, in Notfällen auf angestammte Firmen zurückzugreifen.
Wie sind und werden die Mitarbeiter bei LPE Immobilien geschult?
Regelmäßiges Aufsuchen von Schulungen unseres Verbands VDIV sind für die Qualität unserer Dienstleitung unerlässlich. Unsere interne „LPE-Academy“ ist eine Wissensdatenbank rund um das Thema Immobilien. Hier finden unsere Mitarbeiter Informationen über technische, kaufmännische und rechtliche Aspekte. Alle Mitarbeiter verfügen, je nach deren Aufgabengebiet, über einen fachlichen Hintergrund. So beschäftigen wir fast ausschließlich IHK-zertifizierte Immobilien-Profis.
Wie viel kostet der Service von LPE Immobilien von WEGs?
Unserer Preise richten sich nach verschiedenen Kriterien. Maßgeblich für den monatlichen Preis pro Verwaltungseinheit ist die Anzahl der Wohneinheiten, die in dem zu verwaltenden Objekt existieren. Nach einem persönlichen Kennenlernen und einer Ortsbegehung erstellen wir Ihnen ein aussagekräftiges Angebot.