2024: Wichtige Änderungen und ihre Auswirkungen für Wohnungseigentümer und WEGs

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Geschäftsführer von LPE Immobilien

Schnellüberblick: Was sich 2024 für Wohnungseigentümer ändert

  • Mehrwertsteuer auf Gas steigt wieder auf 19 Prozent
  • Preisbremsen für Gas und Fernwärme laufen aus
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift ab 2024 mit strengeren Vorgaben
  • Umlagefähigkeit von Kabelanschluss endet zum 1. Juli 2024
  • Pflicht zum hydraulischen Abgleich in WEGs
  • Zertifizierter Verwalter wird in großen WEGs verpflichtend

Inhalt

1. Gaskosten steigen: Preisbremsen weg, Mehrwertsteuer rauf

Ab 1. März 2024 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Gas (zuvor 7 %). Parallel dazu endet die staatliche Gas- und Fernwärmepreisbremse. Eigentümer müssen sich deshalb auf höhere Heizkosten einstellen. WEGs sollten dies rechtzeitig in den Wirtschaftsplan einpreisen.

2. Neues Gebäudeenergiegesetz: 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt ab 2024 vor, dass mindestens 65 % der Heizungsenergie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen – bei Neuinstallationen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Heizungstausch im Bestand. WEGs müssen bei Sanierungen ihre Planung anpassen und frühzeitig mit der Verwaltung in den Austausch gehen.

Mehr zum GEG hier im Ratgeber

3. Kabel-TV: Keine Umlage mehr auf Mieter

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. Betroffen sind alle bestehenden Sammelverträge. WEGs sollten klären, wie die Anlage weiterhin betrieben wird oder ob Alternativen (z. B. IPTV) angeboten werden können.

4. Pflicht zum hydraulischen Abgleich

Für Wohngebäude mit mindestens sechs Einheiten und Gaszentralheizung gilt: Bis zum 15. September 2024 muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Die WEG beschließt dies mit einfacher Mehrheit. Wichtig: Es muss geklärt werden, ob Heizkörper im Gemeinschafts- oder Sondereigentum stehen – davon hängt die Zuständigkeit ab.

Alles zur Heizungsmodernisierung im Ratgeber

5. Zertifizierter Verwalter verpflichtend

Ab Dezember 2023 besteht für große WEGs ein Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Für kleinere WEGs reicht eine Zustimmung der Eigentümermehrheit. Ziel ist es, die Qualität der Verwaltung zu sichern.

LPE setzt bereits heute auf zertifizierte Fachverwalter und digitale Abläufe. Eigentümer profitieren von mehr Transparenz, besserer Beratung und effizienter Umsetzung.

Mehr zur WEG-Verwaltung mit LPE

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Das Jahr 2024 bringt für Wohnungseigentümer und WEGs spürbare Veränderungen. Wer frühzeitig informiert ist und strategisch handelt, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch den Wert der Immobilie steigern.

LPE unterstützt Sie dabei mit einem ganzheitlichen Ansatz aus Verwaltung, Beratung und Umsetzung – fundiert, digital und auf Ihre Gemeinschaft abgestimmt.

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