Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung?
Für Eigentümer & Beiräte
Für Vermieter & Kapitalanleger
Für Bauträger & Bestandshalter
Über LPE

Wer kontrolliert die Hausverwaltung? | Rechte der Eigentümer

Verfasst von
Lucas Peter Ellmer
CEO, Gründer & Inhaber der LPE Immobilien Management GmbH, München

Inhalt

Rechte und Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften

Die Hausverwaltung ist zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Doch wer sorgt dafür, dass sie ihre Aufgaben korrekt und im Sinne der Eigentümer erfüllt?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Eigentümer ihre Verwaltung kontrollieren können, welche Rechte ihnen zustehen und welche Schritte im Falle von Unregelmäßigkeiten sinnvoll sind.

1. Welche Instanzen kontrollieren die Hausverwaltung?

Eigentümergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die wichtigste Kontrollinstanz der Hausverwaltung. Als Auftraggeberin hat sie weitreichende Rechte:

  • Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen

  • Prüfung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen

  • Möglichkeit zur Abberufung der Verwaltung bei Pflichtverletzungen

Verwaltungsbeirat

Viele Gemeinschaften wählen einen Verwaltungsbeirat, der die Hausverwaltung im Alltag unterstützt und kontrolliert. Zu den typischen Aufgaben gehören:

Ein funktionierender Beirat stärkt die Position der Eigentümer und ermöglicht eine engere Kontrolle der Verwaltung.

Eigentümerversammlung

Mindestens einmal jährlich findet die ordentliche Eigentümerversammlung statt – das zentrale Forum für Entscheidungen und Kontrolle:

  • Entlastung oder Abberufung der Verwaltung

  • Nachfragen zu Finanzen, Maßnahmen oder Beschlussumsetzung

  • Möglichkeit, Kontrollmechanismen (z. B. externe Prüfungen) zu beschließen

Gerichtliche Kontrolle

Wenn alle internen Maßnahmen ausgeschöpft sind, bleibt der Rechtsweg. Eigentümer können:

  • die Abrechnung gerichtlich prüfen lassen

  • eine außerordentliche Abberufung beantragen

  • die Verwaltung auf Schadensersatz verklagen

Bei schweren Pflichtverletzungen oder anhaltender Intransparenz kann auch die Bestellung einer neuen Hausverwaltung durch das Gericht erfolgen.

2. Wichtige Kontrollrechte der Eigentümer

Eigentümer haben das Recht auf umfassende Information und Kontrolle. Dazu gehören insbesondere:

  • Einsicht in Verwaltungsunterlagen
    Dazu zählen Buchhaltungen, Verträge, Kontoauszüge und Abrechnungen.

  • Prüfung der Nebenkostenabrechnung
    Fehlerhafte oder intransparente Abrechnungen können finanzielle Nachteile verursachen.

  • Transparente Vergabe von Aufträgen
    Eigentümer können Angebote einsehen und Vergleiche einfordern.

  • Abberufung der Hausverwaltung
    Ein Mehrheitsbeschluss genügt, um die Verwaltung abzuberufen – unabhängig vom Vertragsende.

Tipp: Erfahren Sie hier mehr zur Abberufung der Hausverwaltung.

3. Wenn die Hausverwaltung nicht ordentlich arbeitet

Typische Warnzeichen:

  • Verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen

  • Unklare Geldflüsse oder unvollständige Belege

  • Ausbleibende Rückmeldungen auf Anfragen

  • Keine oder mangelhafte Umsetzung von Beschlüssen

Konkrete Schritte:

  1. Klare Kommunikation
    Formulieren Sie konkrete Erwartungen und Fristen – idealerweise schriftlich.

  2. Einladung zur Eigentümerversammlung
    Stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung.

  3. Externe Prüfung
    Lassen Sie die Abrechnung von unabhängiger Stelle prüfen – z. B. durch einen Sachverständigen.

  4. Wechsel der Verwaltung
    Ist das Vertrauen dauerhaft gestört, ist ein Wechsel häufig der richtige Schritt. Mehr zur Suche nach einer neuen Hausverwaltung.

WEG-Kurzcheck für Ihre WEG
Wo steht Ihre WEG?

Fazit: Kontrolle ist Pflicht – und Ihr gutes Recht

Die Hausverwaltung arbeitet im Auftrag der Eigentümer – und steht unter deren Kontrolle.
Eigentümerversammlung und Beirat sind zentrale Gremien, um diese Kontrolle wahrzunehmen.
Wer regelmäßig prüft, klare Erwartungen formuliert und Missstände anspricht, trägt zur Qualität der Verwaltung und zum Werterhalt der Immobilie bei.

Sie sind unsicher, ob Ihre Verwaltung ihre Aufgaben erfüllt?
Wir unterstützen Sie gerne – bei der Analyse Ihrer aktuellen Verwaltung und bei der Übernahme Ihrer WEG mit klarer, digitaler und persönlicher Betreuung.

Jetzt unverbindlich anfragen

Vergessen Sie nicht, diesen Beitrag zu teilen!

CEO, Gründer & Inhaber der LPE Immobilien Management GmbH, München

Über den Autor:

Lucas Peter Ellmer

Ausgebildeter Schreinergeselle, IHK-zertifizierter Verwalter sowie B.Sc. & M.Sc. der Betriebswirtschaftslehre. Als Gründer und Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH in München verantwortet er die kaufmännische Steuerung, Prozessdigitalisierung und KPI-basiertes Reporting – mit klarer Umsetzung im operativen Tagesgeschäft. Im Ratgeber verbindet er Handwerkspraxis und betriebswirtschaftliche Expertise und schreibt über WEG-/Mietverwaltung, Sanierungen im Bestand und transparente Steuerung für Eigentümer und Beiräte.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel?

Verwandte Artikel

Zum Thema , , , , passen auch folgende Themen gut oder so
WEG

Neues BGH Urteil „Drei-Angebote-Regel"

Der Bundesgerichtshof hat am 27. März 2026 eine jahrzehntelange Rechtspraxis beendet: Wohnungseigentümergemeinschaften(..)

WEG

Hausverwaltungbranche in der Krise!

Lange Wartezeiten, unklare Abrechnungen, verpasste Fristen – viele Eigentümer kennen diese Erfahrungen.(..)

Verkauf

Vermietete Wohnungen weniger wert? Wieso

Wer seine vermietete Wohnung verkauft, erlebt oft eine schmerzhafte Überraschung: Der Marktpreis(..)