Hausverwaltung verkauft – Kann ich jetzt außerordentlich kündigen? (WEG)

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Gründer & Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH, München

Kurzfassung: Ja, Sie können die Hausverwaltung kündigen. Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach Abberufung – ohne dass ein „wichtiger Grund“ erforderlich ist.

Ein Karton mit persönlichen Bürogegenständen, aus dem eine Hand einen weißen Umschlag mit der Aufschrift „Hausverwaltung verkauft“ herauszieht.

Inhalt

Was passiert, wenn die Hausverwaltung verkauft wird?

Wird eine Hausverwaltung verkauft, fragen sich viele Eigentümergemeinschaften (WEG): Bleibt jetzt alles beim Alten? Oder kann, beziehungsweise sollte, man die Zusammenarbeit beenden? Früher war eine außerordentliche Kündigung nur bei „wichtigem Grund“ möglich. Doch seit der WEG-Reform 2020 gilt: Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter jederzeit abberufen und den Vertrag kündigen – unabhängig von Gründen.

Mehr dazu: Hausverwaltung kündigen – Leitfaden

Kündigungsmöglichkeiten seit der WEG-Reform 2020

Mit der WEG-Novelle wurde die Eigentümerstellung gestärkt. Das bedeutet konkret:

  • Die WEG kann den Verwalter jederzeit abberufen.
  • Mit der Abberufung endet der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der Abberufung – auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.
  • Ein „wichtiger Grund“ ist für die Abberufung oder Kündigung nicht mehr erforderlich.

Das gibt den Eigentümern maximale Flexibilität, insbesondere bei einem Verkauf der Hausverwaltung oder bei Unzufriedenheit mit der neuen Führung.

Warum verkaufen Unternehmer ihre Hausverwaltung?

Immer mehr Hausverwaltungen werden verkauft, meist aus folgenden Gründen:

  • Fachkräftemangel: Es wird immer schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten.
  • Überalterung und fehlende Nachfolge: Viele Inhaber finden keinen Nachfolger.
  • Überforderung: Die Anforderungen an moderne, digitale und rechtssichere Verwaltung steigen stetig – viele Betriebe können das nicht mehr leisten.
  • Marktdruck: Große Investoren kaufen gezielt Hausverwaltungen auf, um Bestände zu bündeln.

Weiterführend: Das große Verwaltersterben: Warum Hausverwaltungen zur Mangelware werden

WEG-Kurzcheck für Ihre WEG
Wo steht Ihre WEG?

Die Perspektive von Investoren

Investoren verfolgen meist ein skalierbares Geschäftsmodell: Bestände bündeln, Prozesse zentralisieren, Rendite steigern – und perspektivisch weiterverkaufen. Persönliche Betreuung, gewachsene Objektkenntnis und individuelle Lösungen geraten dabei leicht in den Hintergrund.Für Eigentümergemeinschaften kann das oft: weniger direkte Ansprechpartner, häufigere Wechsel im Team, stärker standardisierte Abläufe und weniger maßgeschneiderte Entscheidungen für das einzelne Objekt.

Wenn Investoren Ihre Hausverwaltung übernehmen: Was heißt das für Ihre WEG?

Die Erfahrung zeigt, dass nach einer Übernahme durch große Investoren häufig erhebliche Unruhe in den übernommenen Hausverwaltungen entsteht. Typische Folgen sind:

  • Interne Verunsicherung: Mitarbeiter wissen oft nicht, wie es weitergeht, welche Veränderungen auf sie zukommen und ob ihre Arbeitsplätze sicher sind.
  • Mitarbeiterfluktuation: Engagierte und erfahrene Mitarbeiter verlassen das Unternehmen, weil sie sich mit der neuen Unternehmenskultur oder den Vorgaben des Investors nicht mehr identifizieren können.
  • Systemumstellungen: Arbeitsprozesse, Software und Kommunikationswege werden meist zentralisiert und standardisiert – häufig ohne Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen und individuellen Abläufe des übernommenen Betriebs.
  • Verlust von Know-how und persönlicher Betreuung: Mit dem Weggang vertrauter Ansprechpartner und der Umstellung auf anonyme Prozesse geht oft wertvolles Wissen verloren. Die Nähe zum Kunden und die individuelle Betreuung leiden spürbar.
  • Ablenkung vom Kerngeschäft: Die Umstrukturierung bindet so viele interne Ressourcen und sorgt für so viel Unruhe, dass die eigentliche Aufgabe – die zuverlässige Betreuung Ihrer Immobilie – oft auf der Strecke bleibt. Fehler, Verzögerungen und mangelnde Erreichbarkeit sind die Folge.

Für Sie als Eigentümergemeinschaft bedeutet das:
Gerade in der Übergangsphase nach einer Übernahme ist die Gefahr groß, dass Ihre Immobilie nicht mehr die Aufmerksamkeit und Betreuung erhält, die sie verdient. Die persönliche Beziehung, kurze Wege und schnelle Lösungen weichen anonymen Hotlines, wechselnden Sachbearbeitern und bürokratischen Hürden.

Welche Alternativen gibt es zu solchen Modellen – Stärken von LPE!

Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Hausverwaltungen von anonymen Investoren übernommen werden, ist es wichtiger denn je, einen Partner zu wählen, der nicht nur technisch auf dem neuesten Stand ist, sondern auch Werte lebt, die Vertrauen und Verlässlichkeit schaffen.

LPE Immobilien steht für eine moderne Verwaltung, die auf konservativen Werten basiert.
Wir verbinden Digitalisierung und effiziente Prozesse mit Integrität, Vertrauen und echter Handschlagsmentalität. Für uns zählt, was wir versprechen – und das halten wir auch ein.
Trotz aller Technik bleiben wir Dienstleister mit Herz und Verstand. Wir sind für Sie erreichbar, nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen mit einer hemdsärmligen, unkomplizierten Art zur Seite.
Unsere Mitarbeiter sind unser größtes Kapital. Wir legen Wert auf eine zeitgemäße Arbeitskultur, fördern Weiterbildung und schaffen ein Umfeld, in dem sich unser Team wohlfühlt und engagiert für Sie arbeitet.

Unser Anspruch:
Wir vereinen das Beste aus zwei Welten: Die Effizienz und Transparenz eines modernen Dienstleisters mit der Bodenständigkeit, Nähe und Vertrauensbasis eines inhabergeführten Familienbetriebs.
Wenn Sie Wert auf eine Verwaltung legen, die Sie und Ihre Immobilie wirklich kennt und ernst nimmt, sind Sie bei LPE Immobilien genau richtig.

Weiterführend: LPE Immobilien – WEG Verwaltung

Was sollten Eigentümergemeinschaften jetzt tun?

Gerade wenn eine Hausverwaltung verkauft wird und ein Investor übernimmt, ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit zu hinterfragen. Dank der WEG-Reform 2020 können Sie jederzeit wechseln – ohne auf einen „wichtigen Grund“ angewiesen zu sein.

Tipp: Setzen Sie auf eine moderne, inhabergeführte Hausverwaltung, die persönliche Betreuung, Transparenz und Digitalisierung verbindet.

Fazit: Verkauf ist kein Schicksal – nutzen Sie Ihren Handlungsspielraum

Der Verkauf einer Hausverwaltung ist ein Einschnitt, der Chancen und Risiken birgt. Seit der WEG-Reform 2020 haben Sie als Eigentümergemeinschaft die Freiheit, jederzeit zu kündigen und sich neu aufzustellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit für eine moderne und zuverlässige Verwaltung Ihrer Immobilie.

FAQ – Hausverwaltung verkauft

Kann die WEG nach einem Verkauf sofort kündigen?

Sie brauchen keinen „wichtigen Grund“. Ein Mehrheitsbeschluss zur Abberufung genügt; der Vertrag endet spätestens 6 Monate nach Beschluss.

Müssen wir zusätzlich eine Kündigung aussprechen?

In der Regel nein. Die Abberufung lässt den Vertrag kraft Gesetzes spätestens nach 6 Monaten enden. Eine gesonderte fristlose Kündigung kommt nur bei wichtigem Grund in Betracht.

Können wir Abberufung und Neubestellung in derselben Versammlung beschließen?

Ja, das ist Best Practice: Abberufung der alten und Bestellung der neuen Verwaltung in einer ETV, um ein Verwaltungs­vakuum zu vermeiden.

Weiterführend: Hausverwaltung kündigen – Leitfaden

Welche Unterlagen muss uns die bisherige Verwaltung übergeben?

U. a. Beschlusssammlung, aktuelle Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan, Buchhaltungsdaten, Verträge & Dienstleisterlisten, Bankzugänge/-vollmachten, Versicherungsunterlagen, Schlüssel/Protokolle.

Was tun, wenn die Übergabe hakt?

Frist setzen, Übergabeliste protokollieren, Beirat einbinden. Bei Verzug: anwaltliche Unterstützung und ggf. gerichtliche Schritte einleiten.

Weiterführend: Was tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?

Entstehen der WEG Zusatzkosten durch den Wechsel?

Es fallen keine Ablösegebühren an. Bis zum Vertragsende wird die alte Verwaltung vergütet; das Honorar der neuen Verwaltung startet ab vereinbartem Beginn. Einmalige Onboarding-/Umstellungskosten (Datenmigration, Konten) können anfallen – transparent vorab klären.

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Gründer & Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH, München

Über den Autor:

Lucas Peter Ellmer

Ausgebildeter Schreinergeselle, IHK-zertifizierter Verwalter sowie B.Sc. & M.Sc. der Betriebswirtschaftslehre. Als Gründer und Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH in München verantwortet er die kaufmännische Steuerung, Prozessdigitalisierung und KPI-basiertes Reporting – mit klarer Umsetzung im operativen Tagesgeschäft. Im Ratgeber verbindet er Handwerkspraxis und betriebswirtschaftliche Expertise und schreibt über WEG-/Mietverwaltung, Sanierungen im Bestand und transparente Steuerung für Eigentümer und Beiräte.

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