Digitale Betriebsprüfungen werden detailgenauer, Fristen haben sich geändert, die E-Rechnung ist scharf geschaltet: Was bedeutet das konkret für Hausverwaltungen und WEGs? Dieser Wissensartikel ordnet die Rechtslage praxisnah ein, erklärt die GoBD-Neuerungen ab 01.04.2024, die E-Rechnungsregeln ab 01.01.2025 sowie die verkürzten Aufbewahrungsfristen – und zeigt, wie moderne Anbieter wie LPE Immobilien – Hausverwaltung in München das Thema rechtssicher und effizient lösen.
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GoBD 2024/25 kompakt: Was sich jetzt wirklich ändert
Die GoBD definieren, wie digitale Buchführung, Archivierung und Datenzugriff in Deutschland prüfungssicher umzusetzen sind. Seit 01.04.2024 gilt eine aktualisierte Fassung. Ab 01.01.2025 kamen mit der E-Rechnung und dem BEG IV (Bürokratieentlastungsgesetz) weitere Praxispunkte dazu. In der Summe heißt das für Hausverwaltungen:
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E-Rechnung (B2B): Seit 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das reine PDF zählt nicht mehr als E-Rechnung. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen (bis 31.12.2026, bei kleineren Unternehmen bis 31.12.2027). Zulässige Formate u. a. XRechnung und ZUGFeRD ≥ 2.0.1 (ohne MINIMUM/BASIC-WL).
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Maschinelle Auswertbarkeit: Prüfer verlangen strukturierte, maschinell auswertbare Daten inkl. sauberer Schnittstellen/Exporte (Zugriffsarten, Datenformate, eindeutige Feldnamen/Schlüssel).
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Verfahrensdokumentation: Pflicht. Sie beschreibt Prozesse, Systeme, Verantwortlichkeiten, Belegflüsse, Archivierung und Notfallkonzepte – aktuell zu halten und gelebte Praxis.
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Aufbewahrung: Buchungsbelege (inkl. Rechnungen) jetzt 8 Jahre statt 10. Handelsbücher/Jahresabschlüsse bleiben 10 Jahre.
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Warum viele Verwaltungen aktuell (noch) nicht compliant sind
Viele klassische Verwaltungen arbeiten mit Papier, lokalen Insellösungen und uneinheitlichen Prozessen. Das führt zu Lücken bei GoBD/DSGVO:
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Geringe Professionalisierung & Standardisierung: Abläufe sind nicht dokumentiert, Belegflüsse nicht nachvollziehbar, Exporte nicht prüfungssicher.
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Fehlende Cloud-Infrastruktur: Ohne revisionssichere Cloud fehlen Audit-Trails (Wer hat wann was geändert?), Freigabestrecken und automatische Backups.
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Schnittstellen & Datenschutz: Daten sind nicht ausreichend geschützt, maschinelle Exporte (für den Z3-Zugriff) fehlen oder sind fehleranfällig.
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Wie professionelle Anbieter wie LPE sich abheben
LPE Immobilien setzt auf cloudgestützte, revisionssichere Systeme mit klaren Verantwortlichkeiten und automatisierten Prozessen:
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End-to-End digital: E-Rechnungs-Empfang, Freigabe-Workflows, revisionssichere Archivierung.
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Audit-Trails & Nachvollziehbarkeit: Jede Änderung wird protokolliert; Prüfern können strukturierte Exporte bereitgestellt werden.
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GoBD-/DSGVO-Konformität: Zugriffskonzepte, Löschfristen, Rollenrechte, Verschlüsselung – sauber dokumentiert.
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Automatisierte Schnittstellen: Bank, Zahlungsverkehr, DMS, E-Rechnung – maschineller Datenzugriff ohne Medienbruch.
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Lebende Verfahrensdokumentation: Prozesse werden gepflegt, jährlich überprüft und bei Änderungen aktualisiert.
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Umsetzung in der Praxis: 30-Tage-Fahrplan
Einordnung: Entscheidend ist, schnell soll-ist-Lücken zu schließen – ohne den Betrieb zu stören. So gelingt der Sprint:
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Ist-Analyse (Woche 1): Systeme, Exporte, Rollenrechte, Backups, E-Rechnungsfähigkeit prüfen; Lückenliste erstellen.
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Quick Wins (Woche 2): E-Rechnungs-Postfach & Validierung, Standard-Exporte (Prüferpaket), Zugriffsrechte, Backup-Plan.
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DMS/Archiv (Woche 3): Revisionssichere Ablage, Indexfelder, Aufbewahrungs-/Löschfristen (8/10 Jahre) konfigurieren.
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Verfahrensdokumentation (Woche 4): Prozesslandkarte, Belegfluss, Verantwortlichkeiten, Notfallkonzept, Change-Log – finalisieren & freigeben.
Weiterführend: Grundlagen für wirtschaftlich saubere Entscheidungen: WEG-Finanzverwaltung – Kostenverteilung, Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
Fazit & Empfehlung
Digitale Prüfungen werden strenger, schneller, datengetriebener. Wer jetzt auf GoBD-konforme Prozesse, E-Rechnung und revisionssichere Cloud umstellt, reduziert Risiken – und gewinnt Effizienz.
Empfehlung: Systeme prüfen, E-Rechnung aktivieren, Exporte sichern, Verfahrensdokumentation aktualisieren. LPE setzt das aus einer Hand um – praxisnah und prüfungssicher.
FAQ zu GoBD, E-Rechnung & Aufbewahrung
Muss ich ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?
Sie müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gibt es Übergangsfristen (grundsätzlich bis Ende 2026, für kleinere Unternehmen bis Ende 2027). Ein PDF ist keine E-Rechnung.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten ab 2025?
Buchungsbelege inkl. Rechnungen: 8 Jahre. Handelsbücher/Jahresabschlüsse: 10 Jahre. Wichtig: Lösch- und Archivkonzept anpassen.
Was gehört zwingend in die Verfahrensdokumentation?
Systemlandschaft, Prozessbeschreibungen (Belegfluss, Freigaben), Verantwortlichkeiten, Rechtekonzept, Archivierung, Aufbewahrung/Löschung, Notfall- und Änderungsmanagement – gelebte Praxis, nicht nur Papier.
Reicht ein normales E-Mail-Postfach für E-Rechnungen?
Ja, für den Empfang. Für die Verarbeitung empfehlen sich validierte Formate (XRechnung/ZUGFeRD) und ein DMS, das GoBD-konform archiviert.
Quellen
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E-Rechnung ab 01.01.2025 (Definition, Formate, Übergänge, Empfangspflicht): Offizieller BMF-FAQ, inkl. Übergangsfristen bis 2026/2027. Bundesministerium der Finanzen
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GoBD-Neufassung ab 01.04.2024 (maschinelle Auswertbarkeit, Datenzugriff, Verfahrensdoku): BMF-Schreiben vom 11.03.2024 (HTML/PDF). Bundesministerium der Finanzen+1
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Aufbewahrungsfristen (8 Jahre für Buchungsbelege ab 2025; 10 Jahre z. B. für Handelsbücher/Jahresabschlüsse): BGBl 2024 I Nr. 323 (BEG IV) und fachliche Zusammenfassungen. Bundesrecht Industrie- und Handelskammer