Im Erstgespräch wirkte der Makler überzeugend: kompetent, engagiert, mit klaren Zusagen. Nach der Unterschrift kippt das Bild. Die Fotos sind mittelmäßig, das Exposé wirkt lieblos, Rückmeldungen kommen spärlich. Und Sie sitzen in einem Drei-Monats-Alleinauftrag fest, dem Sie sich verpflichtet fühlen.
Die kurze Antwort vorweg: Wenn der Makler liefert nicht wie vertraglich vereinbart, sind Sie keineswegs machtlos. Ein Alleinauftrag ist ein gegenseitiges Verhältnis – auch der Makler schuldet aktive, professionelle Vermarktung. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie während der Laufzeit konkret haben, wann eine außerordentliche Kündigung begründet sein kann und wie Sie sich beim nächsten Vertrag von vornherein absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Alleinauftrag verpflichtet beide Seiten: Sie zur Treue gegenüber diesem einen Makler, den Makler zu aktiver Vermarktung.
- Fixieren Sie Ihre Erwartungen schriftlich und mit Frist – das schafft Verbindlichkeit und schützt Sie im Streitfall.
- Bei nachweislichem Vertragsbruch oder komplett fehlender Vermarktung kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
- Handeln Sie nicht im Alleingang: eigener Parallelverkauf kann Schadensersatzansprüche des Maklers auslösen.
- Die meisten Konflikte entstehen, weil Leistungen vorab nicht klar vereinbart wurden – das lässt sich beim nächsten Mal vermeiden.
Was bedeutet ein Alleinauftrag überhaupt?
Ein Alleinauftrag ist die häufigste Vertragsform beim Immobilienverkauf über einen Makler. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich, während der Laufzeit weder selbst zu verkaufen noch weitere Makler einzuschalten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, die Immobilie aktiv und professionell zu vermarkten.
Das Gegenstück ist der einfache Auftrag, bei dem Sie parallel selbst oder über andere Makler verkaufen dürfen. In der Praxis dominiert der Alleinauftrag, weil er dem Makler Planungssicherheit gibt. Wichtig für Sie: Diese Bindung ist keine Einbahnstraße. Erfüllt der Makler seinen Teil nicht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann rechtliche Folgen haben.
Ergänzend hierzu: Wenn Sie noch am Anfang stehen, hilft ein Blick auf den gesamten Ablauf – in unserem Leitfaden Immobilie verkaufen in München in 9 Schritten ordnen wir den Maklervertrag in den Verkaufsprozess ein.
Warum liefern manche Makler nach Vertragsschluss schlechter?
Der Grund ist meist strukturell, nicht persönlich. Vor der Unterschrift steht der Makler im Wettbewerb und gibt sich besondere Mühe. Danach ist das Objekt „gesichert“ – und konkurriert intern mit vielen anderen Mandaten um Zeit und Aufmerksamkeit. Wo klare Leistungsvereinbarungen fehlen, sinkt der Einsatz oft unbemerkt.
Genau deshalb ist der wichtigste Hebel nicht Druck, sondern Verbindlichkeit. Schlechte Fotos oder ein schwaches Exposé sind übrigens kein Randthema: Der erste Eindruck Ihrer Immobilie entsteht heute online. Ein zu hoher Angebotspreis kann denselben Schaden anrichten – warum, lesen Sie in unserem Ratgeber Zu hoher Verkaufspreis und die Folgen.
Was Sie während der Laufzeit aktiv tun können
1. Erwartungen schriftlich fixieren
Senden Sie dem Makler eine sachliche, höfliche E-Mail, in der Sie Ihre Erwartungen für die verbleibende Laufzeit konkret benennen. Das können sein: professionelle Neufotografie bis zu einem festen Datum, Korrektur fehlerhafter Angaben im Exposé, ein wöchentliches Status-Update und eine Mindestanzahl organisierter Besichtigungen pro Monat. Schriftliche Kommunikation schafft Verbindlichkeit auf beiden Seiten – und dokumentiert im Zweifel, was Sie eingefordert haben.
2. Konstruktiv statt konfrontativ auftreten
Ein unter Druck gesetzter Makler wird selten besser. Effektiver ist es, Ihre Wünsche als gemeinsames Ziel zu formulieren: Sie beide wollen, dass sich das Objekt bestmöglich präsentiert. Diese Haltung erzeugt Kooperation statt Abwehr. Praxistipp: Verbinden Sie jede Bitte mit einem konkreten Datum – „bis Freitag kommender Woche“ wirkt stärker als „zeitnah“.
3. Den Vertrag auf Kündigungsmöglichkeiten prüfen
Nicht jede Unzufriedenheit rechtfertigt eine vorzeitige Kündigung. Aber es gibt Situationen, in denen sie begründet sein kann – dazu unten mehr. Prüfen Sie zunächst, welche Laufzeit, welche Kündigungsfristen und welche Leistungspflichten in Ihrem Vertrag genau stehen.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus – bloße Unzufriedenheit genügt nicht. Denkbar ist sie zum Beispiel, wenn der Makler nachweislich gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt (etwa eine falsche Provisionsdarstellung trotz Aufforderung zur Korrektur nicht ändert), wenn trotz schriftlicher Aufforderung keinerlei Vermarktungsaktivität stattfindet oder wenn er schwerwiegend gegen Informationspflichten verstößt.
In solchen Fällen schafft eine kurze anwaltliche Einschätzung Klarheit – häufig genügt ein einmaliges Beratungsgespräch. Wichtig: Setzen Sie vorher immer eine schriftliche Frist mit Aufforderung zur Nacherfüllung. Das stärkt Ihre Position erheblich. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; die Bewertung im Einzelfall gehört in fachkundige Hände.
Passend hierzu: Wenn das Kernproblem schlicht ausbleibender Verkaufserfolg ist, lohnt der Blick in unseren Ratgeber Makler schafft den Verkauf nicht.
Was Sie besser unterlassen
So verständlich der Frust ist – einige Reaktionen schwächen Ihre Position oder kosten Sie Geld:
- Kein Parallelverkauf: Kontaktieren Sie während des Alleinauftrags nicht selbst Interessenten und starten Sie keinen Verkauf an der Nase des Maklers vorbei. Das kann Schadensersatz- oder sogar Provisionsansprüche auslösen.
- Nicht einfach abwarten: Jede Woche mit schwacher Vermarktung kostet Sie potenzielle Käufer und wertvolle Zeit am Markt.
- Nicht ohne schriftliche Vorstufe eskalieren: Wer sofort mit Kündigung droht, ohne vorher schriftlich nachgefasst zu haben, steht im Streitfall schlechter da.
So schützen Sie sich beim nächsten Maklervertrag
Die meisten Konflikte entstehen, weil Leistungserwartungen nie explizit vereinbart wurden. Fragen Sie vor der nächsten Unterschrift konkret nach: Wer fotografiert, und mit welcher Ausrüstung? Wie häufig werden Besichtigungen organisiert? Wie und wie oft informiert der Makler proaktiv? Welche Plattformen werden bespielt, und wann geht das Inserat live?
Halten Sie die Antworten schriftlich fest – am besten als Anhang zum Vertrag oder per Bestätigungsmail. Wer die Qualität der Vermarktung vorab festzurrt, muss ihr später nicht hinterherlaufen. Wie stark sich der Verkauf gewandelt hat, zeigen wir in Warum der klassische Makler in München nicht mehr ausreicht. Und dass ein realistischer Angebotspreis am Anfang steht, macht unser Überblick zur Immobilienwert-Ermittlung deutlich.
Häufige Fragen
Kann ich einen Alleinauftrag vorzeitig kündigen, wenn der Makler nicht liefert?
Eine ordentliche Kündigung richtet sich nach den Fristen im Vertrag. Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, etwa bei nachweislich fehlender Vermarktung trotz schriftlicher Aufforderung. Setzen Sie immer zuerst eine schriftliche Frist und holen Sie im Zweifel anwaltlichen Rat ein.
Darf ich während des Alleinauftrags selbst einen Käufer suchen?
Beim qualifizierten Alleinauftrag nicht. Sie haben sich verpflichtet, während der Laufzeit weder selbst zu verkaufen noch andere Makler einzuschalten. Ein Verstoß kann Schadensersatz- oder Provisionsansprüche des Maklers auslösen.
Was ist der Unterschied zwischen Alleinauftrag und einfachem Maklerauftrag?
Beim einfachen Auftrag dürfen Sie parallel selbst oder über weitere Makler verkaufen. Beim Alleinauftrag binden Sie sich an einen Makler – dafür schuldet dieser Ihnen aktive, professionelle Vermarktung.
Wie lange läuft ein Alleinauftrag typischerweise?
Üblich sind drei bis sechs Monate. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die genaue Laufzeit und auf automatische Verlängerungsklauseln, bevor Sie unterschreiben.
Muss ich Provision zahlen, wenn ich unzufrieden kündige?
Die Provision fällt grundsätzlich erst bei erfolgreichem Verkauf an. Bei einer Kündigung kommt es auf den Grund und die Vertragsgestaltung an – hier lohnt eine individuelle rechtliche Prüfung, um Ansprüche des Maklers auszuschließen.
Fazit: Drei Monate sind gestaltbar
Ein Alleinauftrag fühlt sich lang an, ist mit klarer, schriftlicher Kommunikation aber gut steuerbar. Der Schlüssel liegt nicht in der Konfrontation, sondern in frühzeitiger Verbindlichkeit. Wir bei LPE Immobilien sind überzeugt: Ein guter Makler braucht keinen Vertrag, um zu liefern – aber ein guter Vertrag schützt beide Seiten. Deshalb definieren wir zu Beginn jeder Zusammenarbeit klar, was wir wann leisten: Fotografie, Inserat, Besichtigungsfrequenz, Kommunikationsrhythmus. Nicht weil wir müssen, sondern weil Vertrauen durch Klarheit entsteht – nicht durch Hoffnung. Was das in der Praxis heißt, zeigen unsere Referenzen aus dem Verkauf.