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Wartungsfugen: Warum Ihre Versicherung bei undichten Silikonfugen nicht zahlt

Verfasst von
Marius May
Director WEG & Property Management

Inhalt

Sie entdecken einen feuchten Fleck an der Wand hinter der Badewanne – und gehen davon aus, dass die Wohngebäudeversicherung den Schaden übernimmt. Genau hier liegt der teuerste Irrtum rund um Wartungsfugen: Dringt Wasser durch eine undichte Silikonfuge ein, ist das nach dem BGH-Urteil vom 20. Oktober 2021 (Az. IV ZR 236/20) kein versicherter Leitungswasserschaden. Die Pflege dieser Fugen ist Ihre Aufgabe als Eigentümer. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was Wartungsfugen sind, was das Urteil konkret bedeutet und wie Sie teure Folgeschäden vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wartungsfugen sind elastische Silikonfugen (z. B. am Wannenrand, in der Dusche) – rechtlich gelten sie als Verschleißteile in Eigenverantwortung des Eigentümers.
  • BGH-Urteil (20.10.2021, IV ZR 236/20): Wasser, das durch defekte Silikonfugen eindringt, ist kein Leitungswasserschaden im Sinne der üblichen Versicherungsbedingungen.
  • Folgeschäden wie durchnässte Wände oder Schimmel sind in Standard-Tarifen der Wohngebäude- und Hausratversicherung meist nicht gedeckt.
  • Einige Versicherer bieten Zusatzbausteine für „Schäden durch undichte Fugen“ an – oft mit Summendeckelung.
  • Regelmäßige Kontrolle und Erneuerung der Fugen ist die günstigste Versicherung.

Was sind Wartungsfugen?

Wartungsfugen sind elastische Fugen aus Silikon oder vergleichbaren Dichtstoffen an Stellen, die dauerhaft Feuchtigkeit und Bewegung ausgesetzt sind: am Badewannenrand, in der Duschkabine, zwischen Waschbecken und Fliesenspiegel oder am Übergang von Boden und Wand. Der Name sagt es bereits: Diese Fugen müssen gewartet werden. Sie altern durch Schrumpfen, Risse und Schimmelbefall – und sind deshalb rechtlich Verschleißteile, deren Kontrolle und Erneuerung dem Eigentümer obliegt.

Undichte und beschädigte Silikonfuge an einer Dusche mit Feuchtigkeitsspuren auf Fliesen.

Anders als das Rohr in der Wand gehört die Silikonfuge damit nicht zur „ruhenden“ Gebäudesubstanz, sondern zu den Bauteilen, die Sie aktiv im Blick behalten müssen – ähnlich wie beim Thema richtig lüften und heizen zur Schimmelprävention.

Was hat der BGH zu Wartungsfugen entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat am 20. Oktober 2021 (Az. IV ZR 236/20) entschieden: Wasser, das durch eine undichte Silikonfuge in Wand oder Boden sickert, ist kein Leitungswasserschaden im Sinne der üblichen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung. Der Grund: Das Wasser tritt nicht „bestimmungswidrig“ aus einem Rohr oder einer damit verbundenen Einrichtung aus – es ist also kein klassischer Rohrbruch. Es dringt dort ein, wo die Abdichtung versagt hat.

Für Sie heißt das: Auch wenn der Schaden groß ist – durchnässtes Mauerwerk, aufgequollener Estrich, Schimmel – müssen Standard-Tarife der Wohngebäude- oder Hausratversicherung dafür in der Regel nicht aufkommen.

Beispiel: In einer Münchner Eigentumswohnung löst sich die Fuge am Duschrand unbemerkt über Monate. Das Duschwasser wandert in die Wand, im Schlafzimmer nebenan bildet sich Schimmel. Die Versicherung lehnt ab – zu Recht, denn Ursache ist die nicht gewartete Fuge, kein Rohrbruch. Wie Sie im Ernstfall die Ursache sauber eingrenzen, lesen Sie im Ratgeber zur Leckageortung bei Wasserschäden.

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Wer zahlt den Wasser-Schaden dann?

Grundsätzlich Sie selbst als Eigentümer. Wer die Wartung der Fugen vernachlässigt, trägt die Folgen eigenverantwortlich – vom neuen Silikon bis zur Trocknung der Wand.

Und in der WEG: Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Die Silikonfuge im eigenen Bad gehört zum Bereich des Sondereigentums – ihre Pflege ist Sache des jeweiligen Wohnungseigentümers. Kompliziert wird es, wenn Wasser aus Ihrem Bad in die Bausubstanz oder die Nachbarwohnung zieht: Dann sind schnell Gemeinschaftseigentum und andere Eigentümer betroffen, und die Frage der Verantwortung stellt sich neu. Wie die Zuständigkeiten dann laufen, erklären wir im Ratgeber zum Wasserschaden in der WEG – und speziell für Schimmelfälle unter Schimmel: Wer ist zuständig?

So pflegen und prüfen Sie Wartungsfugen richtig

Die gute Nachricht: Kaum eine Schadenprävention ist so billig wie diese.

  • Regelmäßig kontrollieren: Prüfen Sie die Fugen in Bad und Küche mindestens einmal im Jahr auf Risse, Ablösungen und Schimmel – ein Blick beim Putzen genügt.
  • Frühzeitig erneuern: Sobald eine Fuge einreißt oder sich vom Rand löst, austauschen lassen. Eine neue Silikonfuge kostet einen Bruchteil einer Wandtrocknung.
  • Fachbetrieb beauftragen: Saubere Fugen sind Handwerk – schief eingezogenes Silikon dichtet nicht zuverlässig.
  • Dokumentieren: Heben Sie Rechnungen auf. Im Streitfall belegen sie, dass Sie Ihrer Wartungspflicht nachgekommen sind.

Praxistipp für Vermieter: Weisen Sie Ihre Mieter darauf hin, sichtbare Fugenschäden sofort zu melden. Der Mieter muss die Fuge nicht selbst erneuern – aber je früher Sie es erfahren, desto kleiner der Schaden.

Versicherungsschutz prüfen und gezielt erweitern

Der Markt hat auf das BGH-Urteil reagiert: Einige Versicherer bieten inzwischen Tarife oder Zusatzbausteine an, die Schäden durch undichte Fugen optional einschließen – häufig mit einer Deckelung bis zu einer bestimmten Summe. Achten Sie im Bedingungswerk gezielt auf Formulierungen wie „Schäden durch undichte Fugen“ und fragen Sie bei Ihrer bestehenden Police aktiv nach Erweiterungen.

Ergänzend hierzu: Spannungsrisse – zahlt die Versicherung? und was zu tun ist, wenn die Wohngebäudeversicherung kündigt.

Häufige Fragen zu Wartungsfugen

Was ist eine Wartungsfuge?

Eine Wartungsfuge ist eine elastische Fuge aus Silikon oder ähnlichen Dichtstoffen, etwa am Badewannenrand oder in der Dusche. Sie gilt als Verschleißteil: Der Eigentümer muss sie regelmäßig kontrollieren und bei Alterung oder Rissen erneuern lassen.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei undichten Silikonfugen?

In der Regel nein. Nach dem BGH-Urteil vom 20. Oktober 2021 (IV ZR 236/20) ist Wasser, das durch defekte Silikonfugen eindringt, kein Leitungswasserschaden im Sinne der üblichen Versicherungsbedingungen. Standard-Tarife decken solche Schäden und ihre Folgen daher meist nicht.

Wer ist in der WEG für die Silikonfugen im Bad zuständig?

Die Fugen innerhalb der Wohnung, etwa im Bad, fallen in die Verantwortung des jeweiligen Wohnungseigentümers. Zieht der Schaden allerdings in die Bausubstanz oder Nachbarwohnungen, sind Gemeinschaftseigentum und WEG betroffen – dann sollte umgehend die Hausverwaltung eingeschaltet werden.

Wie oft müssen Silikonfugen erneuert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht – entscheidend ist der Zustand. Kontrollieren Sie die Fugen mindestens einmal jährlich und lassen Sie sie erneuern, sobald Risse, Ablösungen oder hartnäckiger Schimmel sichtbar werden.

Gibt es Versicherungen, die Fugenschäden abdecken?

Ja, einige Versicherer bieten Zusatzbausteine oder Tarife an, die Schäden durch undichte Fugen ausdrücklich einschließen – meist mit einer Summendeckelung. Prüfen Sie Ihre Police auf entsprechende Klauseln oder fragen Sie gezielt nach einer Erweiterung.

Fazit: Wartung ist Ihre günstigste Versicherung

Bei Wartungsfugen gilt: Vorbeugen ist nicht nur besser, sondern die einzige verlässliche Absicherung. Kontrollieren Sie regelmäßig, erneuern Sie früh und prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz auf Fugen-Klauseln. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall.

In den von uns verwalteten Anlagen gehört der Blick auf solche Schwachstellen zur laufenden technischen Betreuung – bei über 4.000 Wohneinheiten in München wissen wir, wo Wasserschäden entstehen, bevor sie teuer werden. Mehr dazu in unserer WEG-Verwaltung.

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Director WEG & Property Management

Über den Autor:

Marius May

Marius May ist Director WEG & Property Management bei LPE und gelernter Immobilienkaufmann. Er hat 300+ Eigentümerversammlungen geleitet und Sanierungen im Millionenbereich umgesetzt – genau die Fragen, Risiken und Entscheidungen der Eigentümer kennt er aus erster Hand. Deshalb kann er komplexe Verwaltungsthemen praxisnah und verlässlich für die Zielgruppe aufbereiten.

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