Wer meldet den Strom bei Mieterwechsel an?

Verfasst von

Dr. Philipp Meindl

Leitung Buchhaltung, LPE Immobilien Management GmbH, München

Mieter beim Umzug in dunkler Wohnung mit wenigen Kerzen; Blick auf Münchens Skyline, Stromkasten geöffnet.

Inhalt

Beim Mieterwechsel stellt sich fast immer die gleiche Frage: Wer kümmert sich eigentlich um den Stromvertrag – alter Mieter, neuer Mieter oder der Vermieter?
Seit Juni 2025 gelten hier neue, strengere Regeln und vor allem engere Fristen. In diesem Ratgeber ordnen wir die Zuständigkeiten klar zu, erklären die neuen Vorgaben und zeigen, wie Sie als Vermieter oder Eigentümer den Prozess strukturiert begleiten – insbesondere in Städten wie München, wo Mieterwechsel häufig vorkommen.

Ergänzend: Der gesamte Prozess rund um Kündigung, Neuvermietung, Übergabe und Abrechnung ist im Artikel „Mieterwechsel: Der komplette Leitfaden für Vermieter“ ausführlich beschrieben.

Grundprinzip: Stromvertrag ist Sache des Mieters

Der Stromliefervertrag besteht grundsätzlich zwischen Mieter und Energieversorger, nicht zwischen Vermieter und Versorger. Das gilt für Bestandsmieter ebenso wie beim Mieterwechsel.

Seit dem 6. Juni 2025 gilt zusätzlich:

  • An- und Abmeldungen sind nur noch für die Zukunft möglich.

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr zulässig.

  • Die An- oder Abmeldung muss spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Termin beim Versorger eingehen; viele Anbieter empfehlen oder verlangen bis zu 14 Tage Vorlauf.

Meldet sich der neue Mieter nicht rechtzeitig an, wird er automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – meist zu einem deutlich teureren Tarif als bei individuellen Verträgen.

Rollen auf einen Blick:

  • Alter Mieter: meldet den bisherigen Stromvertrag ab.

  • Neuer Mieter: meldet sich selbst beim gewählten Stromanbieter an.

  • Vermieter: rückt nur dann in die Verantwortung, wenn die Wohnung leer steht (Leerstand).

Was der alte Mieter beim Auszug tun muss

Der alte Mieter ist Vertragspartner des Stromanbieters. Entsprechend muss er:

1. Stromvertrag rechtzeitig abmelden

  • Spätestens zwei Werktage vor dem Auszugstermin, besser 1–2 Wochen früher.
  • Kündigung bzw. Abmeldung erfolgt direkt beim Stromanbieter (Online-Portal, E-Mail, Kundenhotline).

2. Zählerstand am Auszugstag ablesen

  • Ideal: gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung während der Wohnungsübergabe.
  • Foto vom Zähler mit Datum machen – das ist im Streitfall der beste Nachweis.

3. Bestätigung sichern

  • Abmeldebestätigung des Versorgers aufbewahren (z. B. E-Mail oder PDF).
  • Übergabeprotokoll mit Zählerstand unterschreiben lassen.

Passend hierzu: Wie Sie Übergaben rechtssicher dokumentieren, erfahren Sie im Artikel „Übergabeprotokoll – warum es bindet und wie Sie es richtig nutzen“.

Was der neue Mieter beim Einzug tun muss

Der neue Mieter ist dafür verantwortlich, rechtzeitig einen eigenen Stromvertrag abzuschließen.

1. Stromanbieter auswählen

  • Tarife vergleichen (z. B. über Vergleichsportale) oder direkt beim örtlichen Stadtwerk einen Vertrag abschließen.
  • Auf Mindestlaufzeiten, Arbeitspreis und Grundgebühr achten.

2. Strom rechtzeitig anmelden

Empfehlung: spätestens 14 Tage vor Einzug um den Vertrag kümmern.

Pflicht: Anmeldung muss mindestens zwei Werktage vor Einzug beim Versorger eingegangen sein.

3. Zählerstand am Einzugstag ablesen

  • Zusammen mit Vermieter oder Hausverwaltung dokumentieren.
  • Zählernummer und Zählerstand an den gewählten Stromanbieter übermitteln (meist online möglich).

4. Risiko bei verspäteter Anmeldung

Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung, wird der Mieter automatisch in die Grundversorgung des lokalen Grundversorgers eingestuft – das Sicherheitsnetz, aber oft deutlich teurer als ein normaler Tarif.

Rolle des Vermieters: Leerstand und Übergabe

Der Vermieter ist beim Thema Strom vor allem dann beteiligt, wenn zwischen zwei Mietverhältnissen eine Leerstandsphase entsteht oder die Übergabe nicht sauber organisiert ist.

Strom bei Leerstand

  • Zwischen Auszug des alten und Einzug des neuen Mieters wird der Vermieter in der Regel automatisch Vertragspartner des Grundversorgers.

  • Er trägt dann die Stromkosten für Leerstand und notwendige Arbeiten (z. B. Renovierung, Reinigung).

  • Sobald der neue Mieter seinen eigenen Vertrag anmeldet, geht die Belieferung auf ihn über.

Übergabe organisieren

Damit es nicht zu Missverständnissen oder Doppelabrechnungen kommt, sollte der Vermieter:

  • Übergabetermin (Auszug und Einzug) frühzeitig planen.

  • Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung) am Stichtag mit Fotos dokumentieren.

  • Das Übergabeprotokoll sorgfältig führen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.

Passend hierzu:
Mieterwechsel: Der komplette Leitfaden für Vermieter
Mieterwechsel: Wer zahlt was? Endrenovierung rechtssicher durchsetzen“ – für Streitpunkte rund um Renovierung.

Smarter Mieterwechsel mit LPE Immobilien

Als Eigentümer oder Vermieter profitieren Sie bei LPE Immobilien von einem klar strukturierten, digitalen Prozess – gerade in einem dynamischen Markt wie München.

So läuft der Mieterwechsel mit LPE

  1. Digitales Wechsel-Formular
    Eigentümer erhalten ein Online-Formular, das bequem am Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden kann – inklusive aller relevanten Daten zu Auszug und Einzug.

  2. Fotos direkt im Formular hochladen
    Während der Wohnungsübergabe können Sie Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung) direkt fotografieren und im Formular hochladen. Das reduziert Übertragungsfehler und sichert Nachweise.

  3. Automatische Weiterleitung an LPE
    Alle Angaben werden direkt an LPE Immobilien übermittelt und in den internen Prozessen für Abrechnung, Nebenkosten und Dokumentation genutzt.

  4. Klare Trennung der Verantwortlichkeiten
    LPE übernimmt die Meldung und Organisation für Wasser, Heizung und sonstige abrechnungsrelevante Zähler, nicht jedoch für Strom.

    1. Strom: bleibt immer Aufgabe des Mieters (An- und Abmeldung).

    2. Hinweis für neue Mieter: LPE informiert bei Einzug über die notwendigen Schritte und gibt auf Wunsch Tipps zur Stromanmeldung.

Wenn Sie Ihre Immobilie grundsätzlich professionell betreuen lassen möchten:  Mietverwaltung München – LPE Immobilien Management GmbH

Beispiel: Strom anmelden bei den Stadtwerken München (SWM)

Gerade in München melden viele Mieter ihren Strom direkt bei den Stadtwerken München (SWM) an. Der Ablauf ist dabei typisch für viele Stadtwerke:

  1. Online-Anmeldung auf der Website der SWM

  2. Zählerstand übermitteln

    • Am Einzugstag Zählerstand ablesen und im Online-Formular nachreichen, falls er bei der Anmeldung noch nicht bekannt war.

  3. Bestätigung prüfen

    • Sie erhalten eine Vertragsbestätigung mit Beginn der Belieferung, Abschlagsplan und Preisübersicht.

Wichtig: Auch bei den SWM gelten die neuen Fristen – die Anmeldung muss spätestens zwei Werktage vor Lieferbeginn erfolgen, besser früher.

Vergleichsportale sinnvoll nutzen

Für viele Mieter lohnt es sich, den Grundversorgungstarif mit alternativen Angeboten zu vergleichen:

  • Vergleichsportale helfen, Arbeitspreis, Grundgebühr und Vertragslaufzeiten schnell zu überblicken.

  • Wichtig ist, auf seriöse Anbieter, transparente Vertragsbedingungen und realistische Bonusversprechen zu achten.

Anbieter:

Hinweis für Vermieter: Sie sind nicht verpflichtet, einen bestimmten Anbieter zu empfehlen. Es ist aber hilfreich, Ihre Mieter darauf hinzuweisen, den Strom aktiv anzumelden, um unnötige Mehrkosten in der Grundversorgung zu vermeiden.

FAQ: Strom beim Mieterwechsel

Wer muss sich um die Stromanmeldung kümmern?

Die Stromanmeldung ist immer Sache des Mieters.

  • Der neue Mieter schließt seinen Stromvertrag direkt mit dem Versorger ab.

  • Erfolgt keine rechtzeitige Anmeldung, fällt der neue Mieter automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Was passiert, wenn der alte Mieter sich nicht abmeldet?

Meldet sich der alte Mieter nicht ab, kann der Vertrag grundsätzlich weiterlaufen – der Anbieter hat jedoch seit Juni 2025 keinen Spielraum mehr für rückwirkende Korrekturen.

In der Praxis:

  • Der alte Mieter kann weiterhin für Verbräuche haften, die formal seinem Vertrag zugeordnet sind.

  • Der neue Mieter sollte deshalb unbedingt rechtzeitig einen eigenen Vertrag anmelden, damit der Versorger den Lieferbeginn sauber umstellen kann.

Kann ich Strom rückwirkend anmelden oder abmelden?

Nein. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich.

  • Bis dahin war eine rückwirkende Meldung bis zu sechs Wochen nach Ein- oder Auszug gängige Praxis – diese Option entfällt.

  • Künftig sind nur noch Meldungen mit Wirkung für einen zukünftigen Termin zulässig.

Was brauche ich für die Stromanmeldung?

Typischerweise werden folgende Daten benötigt:

  • Zählernummer und aktueller Zählerstand

  • Vollständige Adresse der Wohnung

  • Name und Geburtsdatum des neuen Mieters

  • Einzugsdatum

  • Bankverbindung oder SEPA-Mandat

Was passiert bei Leerstand?

Besteht zwischen zwei Mietern eine Leerstandsphase, wird der Vermieter Vertragspartner des Grundversorgers und zahlt die Stromkosten für diese Zeit.

  • Leerstandszeiten sollten möglichst kurzgehalten werden.

  • Zählerstände bei Auszug und Einzug sollten exakt dokumentiert werden, um die Verbräuche klar zuordnen zu können.

Ergänzend zum Umgang mit Leerstand und Übergaben hilft der umfassende „Mieterwechsel-Leitfaden“ im LPE Ratgeber.

Wer kann Zugang zum Zählerraum gewährleisten?

In Mehrfamilienhäusern ist der Zählerraum meist verschlossen. Den Zugang organisiert in der Regel:

  • der Hausmeister oder

  • die Hausverwaltung.

Empfehlung: Den Hausmeister mindestens drei Tage vor dem geplanten Termin kontaktieren, da er oft nur an bestimmten Wochentagen vor Ort ist.

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Leitung Buchhaltung, LPE Immobilien Management GmbH, München

Über den Autor:

Dr. Philipp Meindl

Dr. Philipp Meindl leitet die Buchhaltung bei LPE Immobilien in München. Seit fast zehn Jahren in der Hausverwaltung hat er mehrere hundert WEG- und Betriebskostenabrechnungen erstellt, Buchhaltungsstandards eingeführt und über zehn Mitarbeitende eingelernt. Er steht für Routine, Konstanz und belastbare Zahlen – mit Fokus auf Kostenplanung, Liquiditätsmanagement, Wirtschaftsplänen und transparentem Reporting für Eigentümer und Beiräte.

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