Rechtsstreit gegen den Bauträger – Ablauf, Stolpersteine und die Rolle des Verwalters

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Gründer & Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH, München

Helles Zimmereck einer Neubauwohnung mit weißem Kunststofffenster; Kondenswasser auf der Scheibe, schwarze Schimmelflecken an Laibung und Raumecke

Inhalt

Der Traum vom eigenen Zuhause kann schnell zum Albtraum werden, wenn Baumängel auftreten und der Bauträger sich querstellt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist der Weg zum Recht oft steinig, teuer und nervenaufreibend. Dieser Ratgeber beleuchtet den typischen Ablauf eines Rechtsstreits gegen den Bauträger, erklärt wichtige Begriffe wie den Sachverständigenauslagenvorschuss und gibt Einblick in die professionelle Haltung eines erfahrenen Verwalters.

Weiterführend: Grundlagen vor dem ersten Schreiben: Abnahme Gemeinschaftseigentum – so geht es richtig
Passend hierzu: Neubau braucht Führung: Die Rolle der Hausverwaltung bei Neubauimmobilien
Bei Sanierungsfolgen: Sanierung in der WEG – Grundlagen

Typischer Ablauf eines Rechtsstreits gegen den Bauträger

Ablauf rechtsstreit Bautraeger

(1) Mängel feststellen und sauber dokumentieren

Der erste Schritt ist immer die genaue Feststellung und Dokumentation der Mängel. Das reicht von feuchten Kellern über undichte Fenster bis zu gravierenden statischen Problemen. Eine sachliche und fachmännische Begutachtung ist essenziell – nicht jeder Defekt ist automatisch ein rechtlich relevanter Mangel.

Weiterführend: Objektzustand systematisch erfassen: Objektbegehung – so gelingt’s

(2) Außergerichtliche Klärung

Bevor die Eskalation droht, sollte der Bauträger schriftlich und mit angemessener Frist zur Nachbesserung aufgefordert werden. Ein professioneller Verwalter achtet darauf, Fristen verbindlich zu setzen und die Kommunikation nachvollziehbar zu dokumentieren. Viele Streitigkeiten lassen sich in dieser Phase noch einvernehmlich lösen – das ist für alle Beteiligten der angenehmste Weg.

(3) Klageerhebung

Kommt der Bauträger seiner Pflicht nicht nach, bleibt oft nur die Klage. Die WEG reicht beim zuständigen Gericht eine Klage ein, in der die Mängel detailliert aufgeführt und meist auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt wird.

(4) Sachverständigenauslagenvorschuss

Das Gericht prüft, ob ein Gutachten nötig ist, und fordert einen Vorschuss für die Sachverständigenkosten. Ohne diesen Vorschuss ruht das Verfahren. Die Höhe kann je nach Umfang und Komplexität mehrere tausend Euro betragen. Nach Zahlung beginnt der Sachverständige mit der Begutachtung, erstellt seinen Bericht und gibt so dem Gericht eine neutrale Entscheidungsgrundlage.

(5) Beweisaufnahme, Verhandlung und Urteil

Das Gutachten wird den Parteien zugestellt, sie können Stellung nehmen oder Ergänzungen beantragen. Das Gericht verhandelt den Fall und fällt am Ende ein Urteil. Je nach Ausgang werden die Kosten verteilt – im Erfolgsfall muss der Bauträger die Sachverständigen- und Prozesskosten erstatten.

Typische Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden

Unklare Mängellisten

Unscharfe Beschreibungen schwächen die Position. Besser: symptomorientiert + normativ (wo, was, seit wann, Folgen, Bezug auf Planung/Ausführung).

Vorschuss nicht gezahlt

Ohne Sachverständigenauslagenvorschuss steht alles still. Vorab klären: Liquidität (Wirtschaftsplan/Sonderumlage), Zuständigkeit und Beschlusslage.

Kostenrisiko unterschätzt

Prozess- und Gutachterkosten belasten die WEG zunächst. Stufenplan und Vergleichsoptionen von Beginn an mitdenken.

Fehlende Fachlichkeit

Ohne fachmännische Begutachtung lassen sich Ansprüche schwer durchsetzen. Privatgutachten helfen, ersetzen aber das Gerichtsgutachten nicht.

WEG-Kurzcheck für Ihre WEG
Wo steht Ihre WEG?

Die Rolle und Haltung von LPE Immobilien als Verwalter

Als professionelle Verwalter haben wir bei LPE bereits zahlreiche Rechtsstreite im Millionenbereich begleitet und erfolgreich abgeschlossen.
Ein aktueller Fall: Jüngst konnten wir für eine WEG mehr als 400.000 Euro gegen den Bauträger durchsetzen – ein Beispiel für konsequente, aber sachliche Interessenvertretung.

Unser Grundsatz: Eskalation vermeiden

Wir wissen, dass Rechtsstreite niemandem Freude bereiten – weder der WEG noch dem Bauträger. Unser Ziel ist es, solche Situationen durch verbindliche Fristen, fachmännische Begutachtung und sachliche Kommunikation möglichst zu vermeiden. Wir deklarieren nicht jeden Defekt als Mangel, sondern setzen auf Präzision und Fachlichkeit. Gerade beim Neubau ist die Qualität des Bauträgers und dessen Bereitschaft zur Nachbesserung entscheidend. Wenn sich der Bauträger jedoch verweigert und kein professionelles After-Sales-Management bietet, bleibt oft nur der Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Unsere Vorgehensweise: Stringenz und Sachlichkeit

  • Verbindliches Fristenmanagement: Klare, nachvollziehbare Fristen für Nachbesserungen.
  • Fachmännische Mängelbewertung: Keine pauschalen Vorwürfe, sondern differenzierte Analyse.
  • Dokumentation: Lückenlose Nachweise für alle Schritte.
  • Druck erhöhen, aber nicht eskalieren: Wir halten den Druck auf den Bauträger hoch, ohne unnötig zu eskalieren.
  • Verfahren einleiten, wenn nötig: Sobald klar ist, dass auf der Gegenseite nichts mehr vorangeht, leiten wir das Verfahren konsequent ein.

Ihr Vorteil mit LPE

Ein Rechtsstreit gegen den Bauträger ist oft langwierig und belastend. Mit professioneller Verwaltung, klaren Prozessen und sachlicher Kommunikation lassen sich viele Konflikte vermeiden oder zumindest effizient lösen. Der Sachverständigenauslagenvorschuss ist dabei nur ein Baustein im gesamten Ablauf – entscheidend ist die richtige Strategie und Vertretung.
Wenn Ihre WEG sachlich, professionell und mit klarer Linie vertreten werden soll – aber ohne unnötige Eskalation – sind Sie bei uns richtig. Wir stehen für eine Interessenvertretung, die die Gemeinschaft schützt, aber auch das Verhältnis zu Bauträgern nicht unnötig belastet.

Kontakt aufnehmen: Kontakt
Mehr Einblicke: WEG Verwaltung München

FAQ: Bauträgerstreit in der WEG – die 4 wichtigsten Fragen

Wer muss den Sachverständigenauslagenvorschuss zahlen?

Den Vorschuss fordert das Gericht an; zunächst zahlt in der Regel die WEG (nach Beschlusslage). Bei Erfolg werden die Kosten regelmäßig dem Bauträger auferlegt und fließen zurück.

Können wir die Instandhaltungsrücklage für Prozesskosten nutzen?

Grundsätzlich Gemeinschaftskosten. Ob die Rücklage herangezogen wird, ist Beschlussfrage; häufig erfolgt die Finanzierung über Wirtschaftsplan/Sonderumlage. Wichtig ist eine klare Beschlussvorlage inklusive Budget und Ziel.

Wie lange dauert ein Verfahren – und lohnt ein SBV?

Das hängt vom Umfang ab. Ein SBV kann Beweise schnell sichern und erleichtert Vergleiche, spart aber das Hauptsacheverfahren nicht zwingend. Rechnen Sie mit Monaten bis Jahren – guter Druckaufbau und Vergleichsbereitschaft beschleunigen.

Privatgutachten oder Gerichtsgutachten – was zählt?

Privatgutachten stärken Ihre Argumentation, sind aber kein Ersatz für das gerichtliche Gutachten. Das Gerichtsgutachten ist in der Regel entscheidend; ein gutes Privatgutachten kann Leitplanken setzen und Fragen schärfen.

Vergessen Sie nicht, diesen Beitrag zu teilen!

Gründer & Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH, München

Über den Autor:

Lucas Peter Ellmer

Ausgebildeter Schreinergeselle, IHK-zertifizierter Verwalter sowie B.Sc. & M.Sc. der Betriebswirtschaftslehre. Als Gründer und Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH in München verantwortet er die kaufmännische Steuerung, Prozessdigitalisierung und KPI-basiertes Reporting – mit klarer Umsetzung im operativen Tagesgeschäft. Im Ratgeber verbindet er Handwerkspraxis und betriebswirtschaftliche Expertise und schreibt über WEG-/Mietverwaltung, Sanierungen im Bestand und transparente Steuerung für Eigentümer und Beiräte.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel?

Stellen Sie uns Ihre Frage direkt über das Formular.
Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags – persönlich und verständlich.

Verwandte Artikel