Eigentümerversammlungen sind das Herz jeder WEG. Hier werden Budgets beschlossen, Sanierungen angestoßen, Weichen gestellt – und man spricht miteinander. Viele Eigentümer kennen aber auch die Hürden klassischer Präsenztermine: beruflich unterwegs, krank, im Urlaub, lange Anreise. Genau hier hilft das hybride Format. Dank klarer Regeln und moderner Technik können Eigentümer heute vor Ort oder online teilnehmen – ohne Abstriche bei Information, Rede- oder Stimmrecht. Was das konkret bedeutet, welcher rechtliche Rahmen gilt, worauf Sie achten sollten und wie wir das bei LPE umsetzen, fassen wir hier verständlich zusammen.
Was bedeutet „hybride Eigentümerversammlung“?
„Hybrid“ heißt: Ein Teil der Eigentümer sitzt im Versammlungsraum, weitere wählen sich per Videokonferenz zu. Alle erhalten die gleichen Unterlagen, dieselben Informationen und nehmen gleichberechtigt an Diskussion und Abstimmung teil. Wichtig ist die Gleichbehandlung: Online-Teilnehmer dürfen nicht „Zuschauer 2. Klasse“ sein.
Weiterführend: Eigentümerversammlung – Praxisleitfaden
Rechtlicher Rahmen – kurz und korrekt
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Zulässigkeit: Die elektronische Teilnahme kann die Gemeinschaft per Mehrheitsbeschluss zulassen (oft in einer Geschäftsordnung geregelt).
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Einladung: Fristen einhalten, Ort und Online-Zugang klar angeben, Tagesordnung/Unterlagen zugänglich machen.
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Identifikation & Stimmrecht: Teilnehmer eindeutig zuordnen, Vollmachten prüfen, Stimmen nach MEA korrekt gewichten.
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Dokumentation & Datenschutz: Ergebnisse je TOP (Ja/Nein/Enthaltung) und Auszählmethode protokollieren; Aufzeichnung nur, wenn vorher beschlossen und datenschutzkonform.
Passend hierzu: Wie arbeitet eine moderne Hausverwaltung?
Worauf Sie bei hybriden Versammlungen achten sollten
Eine gute hybride Versammlung fühlt sich für alle stimmig an – im Raum und online. Das gelingt, wenn drei Dinge zusammenkommen: gleiche Informationslage, nachvollziehbare Abstimmungen und stabile Technik.
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Gleiche Informationslage: Präsentationen per Leinwand und Bildschirmfreigabe; Unterlagen vorab im Eigentümerbereich.
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Transparente Abstimmungen: Einheitliches Verfahren (digital/analog), Auszählung mit MEA-Gewichtung offen nachvollziehbar.
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Technik mit Fallback: Test-Link vorab, Telefon-Einwahl als Reserve, Ansprechpartner für Einwahlfragen.
Weiterführend: Verwaltungsbeirat – Rolle & Aufgaben • Hausverwaltung – Kontrolle & Qualität sichern
Vorteile einer hybriden Eigentümerversammlung
Für Eigentümer
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Mehr Teilhabe: Sie sind auch aus dem Ausland, im Urlaub oder bei Krankheit stimmberechtigt dabei.
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Weniger Aufwand: Keine Anreise, weniger Terminverschiebungen – Entscheidungen werden planbarer.
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Transparenz: Einheitliche Unterlagen, klare Auszählung, revisionsfähiges Protokoll.
Für Verwaltung und Beirat
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Stabilere Beschlussfähigkeit: Höhere Beteiligung reduziert Vertagungen.
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Effizienz im Ablauf: Strukturierte Wortmeldungen, geordnete Abstimmungen, zügige Protokollierung.
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Akzeptanz & Servicequalität: Moderne, bürgernahe Kommunikation stärkt Vertrauen in Beschlüsse.
Passend: Eigentümerversammlung – Praxisleitfaden • Wie arbeitet eine moderne Hausverwaltung?
Wie LPE Immobilien hybride Versammlungen umsetzt
LPE Immobilien – Hausverwaltung in München steht für persönlich & verlässlich, kombiniert mit einer modernen, digitalen Umsetzungslogik. Wir sorgen dafür, dass die Versammlung sich für alle „richtig“ anfühlt – fachlich, technisch und rechtlich.
Mehr über unsere Leistungen: WEG-Verwaltung mit LPE Immobilien München
FAQ – häufige Fragen zur hybriden Eigentümerversammlung
Sind hybrid gefasste Beschlüsse rechtsverbindlich?
Ja, wenn die Online-Teilnahme per Beschluss zugelassen ist, die Einladung korrekt erfolgte und Identifikation, Auszählung und Protokoll stimmen.
Braucht es eine Regel in der Gemeinschaftsordnung?
Nicht zwingend. Häufig genügt ein Mehrheitsbeschluss, der Verfahren und Details (z. B. in einer Geschäftsordnung) festlegt.
Dürfen Versammlungen aufgezeichnet werden?
Nur, wenn die Gemeinschaft das vorab beschließt und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Maßgeblich bleibt das Protokoll.
Was passiert bei Technikproblemen einzelner Teilnehmer?
Der ordnungsgemäße Ablauf der Versammlung geht vor. Fallback-Wege (z. B. Telefon-Einwahl) sollten angeboten werden; individuelle Geräteprobleme muss die Versammlungsleitung nicht lösen.