Was tun bei Mietausfall? Rechte und Optionen für Vermieter

Verfasst von

Lucas Peter Ellmer

Geschäftsführer von LPE Immobilien

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Mietausfall kann Vermieter finanziell stark belasten, doch mit der richtigen Vorgehensweise lassen sich Schäden minimieren:

  • Erster Schritt: Kontakt zum Mieter aufnehmen, Zahlungsvereinbarungen prüfen und Zahlungsverzug dokumentieren.
  • Mahnung & Kündigung: Schriftliche Mahnung mit Frist setzen, bei längerem Zahlungsverzug kann eine Kündigung erfolgen.
  • Räumungsklage: Falls der Mieter nicht auszieht, bleibt als letztes Mittel die gerichtliche Räumung – jedoch zeit- und kostenintensiv.
  • Mietausfallversicherung: Kann finanzielle Verluste abfedern und rechtliche Kosten übernehmen.
  • Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss: Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise und Referenzen einholen.
  • Einvernehmliche Lösungen suchen: Ratenzahlung oder Stundung können Konflikte schneller lösen.

Fazit: Schnell handeln, rechtliche Vorgaben einhalten und mit präventiven Maßnahmen zukünftige Mietausfälle vermeiden.

Inhalt

Ein Mietausfall ist der Albtraum vieler Vermieter: Plötzlich bleiben die Mietzahlungen aus, und die laufenden Kosten wie Instandhaltung, Darlehensraten oder Grundsteuer müssen dennoch gedeckt werden. Doch was können Sie als Vermieter tun, wenn Ihr Mieter nicht zahlt? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und die besten Strategien, um mit Mietausfällen umzugehen.

1 Ruhe bewahren und die Situation analysieren

Wenn die Mietzahlung ausbleibt, ist es wichtig, zunächst ruhig zu bleiben. Ein einzelner Zahlungsverzug muss nicht immer ein schlechtes Zeichen sein – manchmal gibt es dafür nachvollziehbare Gründe wie technische Probleme bei der Überweisung oder vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten des Mieters.

Erster Schritt: Kontakt aufnehmen

  • Suchen Sie den Dialog mit dem Mieter. Oft klärt sich die Situation durch ein klärendes Gespräch oder eine Erinnerung an die Zahlungspflicht.
  • Bleiben Sie sachlich und freundlich, um die Beziehung nicht zu belasten.

Prüfen Sie den Mietvertrag

  • Überprüfen Sie die Zahlungsvereinbarungen und Fristen, die im Mietvertrag festgelegt sind.
  • Dokumentieren Sie den Zahlungsverzug, um im weiteren Verlauf rechtlich abgesichert zu sein.

2 Schriftliche Mahnung und rechtliche Schritte

Bleibt die Zahlung auch nach einem Gespräch aus, sollten Sie formelle Schritte einleiten.

Mahnverfahren einleiten

  • Senden Sie eine schriftliche Mahnung per Einschreiben, in der Sie den Mieter an seine Zahlungspflicht erinnern und eine Frist setzen (z. B. 14 Tage).
  • Geben Sie deutlich an, welche Zahlungen offen sind und bis wann diese beglichen werden müssen.

Kündigung bei Zahlungsverzug

  • Bleibt die Miete über einen längeren Zeitraum aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Mietverhältnis kündigen (§ 543 BGB).
  • Voraussetzung: Der Mieter ist entweder zwei aufeinanderfolgende Monate in Zahlungsverzug oder schuldet mindestens die Höhe von zwei Monatsmieten.
  • Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Zahlungsverzug klar begründen.

3 Räumungsklage und Zwangsräumung

Falls der Mieter die Wohnung nach der Kündigung nicht verlässt, bleibt Ihnen als letztes Mittel die Räumungsklage. Dieser Schritt ist jedoch zeit- und kostenintensiv.

Das sollten Sie wissen:

  • Eine Räumungsklage ist nur möglich, wenn die Kündigung rechtlich einwandfrei war.
  • Planen Sie mehrere Monate für den gesamten Prozess ein.
  • Nach erfolgreicher Klage kann ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden.

Tipp: Überlegen Sie, ob eine einvernehmliche Lösung, wie z. B. ein Vergleich oder eine Abfindung, den Konflikt schneller und kostengünstiger lösen könnte.

4 Mietausfallversicherung: Vorsorge gegen zukünftige Risiken

Um sich vor finanziellen Schäden durch Mietausfall zu schützen, können Sie eine Mietausfallversicherung abschließen. Diese deckt in der Regel ausbleibende Mietzahlungen ab und bietet somit eine finanzielle Absicherung für Vermieter.

Was deckt eine Mietausfallversicherung?

  • Ersatz von Mietrückständen
  • Übernahme von Kosten für eine Räumungsklage oder Renovierung der Wohnung

Tipp: Prüfen Sie die Bedingungen und Deckungssummen der Versicherung, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

5 Bonitätsprüfung vor der Vermietung

Eine gründliche Bonitätsprüfung des Mieters kann Mietausfällen vorbeugen. Überprüfen Sie die finanzielle Situation des Mieters vor Vertragsabschluss:

  • Schufa-Auskunft: Gibt Einblick in die Bonität des Mieters.
  • Einkommensnachweise: Stellen Sie sicher, dass die Miete zum Einkommen passt (Empfehlung: Mietkosten sollten max. 30–40 % des Nettoeinkommens betragen).
  • Referenzen: Fragen Sie nach Referenzen von vorherigen Vermietern, um die Zuverlässigkeit des Mieters besser einschätzen zu können.

6 Einvernehmliche Lösungen suchen

Nicht jeder Mietausfall erfordert sofort rechtliche Schritte. In einigen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung beiden Seiten helfen.

Mögliche Optionen:

  • Ratenzahlung: Bieten Sie dem Mieter die Möglichkeit, die Rückstände in mehreren Raten zu begleichen.
  • Stundung: Falls der Mieter vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine zeitweise Stundung helfen, die Situation zu entspannen.
  • Einvernehmlicher Auszug: Einige Mieter sind bereit, die Wohnung freiwillig zu verlassen, wenn sie dadurch rechtlichen Konsequenzen entgehen können.

Fazit: Handeln Sie frühzeitig und rechtssicher

Mietausfälle sind ärgerlich, aber mit der richtigen Strategie lassen sich größere Schäden vermeiden. Kontaktieren Sie Ihren Mieter frühzeitig, setzen Sie Fristen und dokumentieren Sie den Zahlungsverzug. Für zukünftige Vermietungen können Bonitätsprüfungen und Mietausfallversicherungen eine zusätzliche Absicherung bieten.

Sie benötigen Unterstützung bei Mietausfällen oder möchten Ihre Immobilie optimal verwalten lassen? LPE Immobilien bietet Ihnen professionelle Beratung und Managementlösungen, damit Sie auch in schwierigen Situationen rechtlich und finanziell abgesichert bleiben. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

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