Wasserschaden in der WEG – warum smartes Verwalten entscheidet

Verfasst von

Alban Kamberi

Immobilien Manager - LPE Immobilien Management GmbH, München

Heller Wohnungsflur eines Mehrfamilienhauses mit Deckenleck: Wasser tropft in zwei Eimer, gelbes Rutschwarnschild und Putzwagen stehen bereit.

Inhalt

Wasserschäden sind selten „nur“ ein Handwerkertermin. Mehrere Parteien, Versicherung, Trocknung, Sanierung, Kostenverteilung – das greift ineinander und eskaliert schnell, wenn Abläufe fehlen. Dieser Beitrag ordnet das Thema verständlich ein, zeigt den strukturierten LPE-Prozess von der Meldung bis zur Abnahme und erklärt, wer was zahlt, welche Pflichten die Hausverwaltung hat und warum eine kluge Schadenstrategie die Versicherungsprämie langfristig senkt.

Weiterführend: Sanierung sauber planen: Sanierung in der WEG – Grundlagen
Passend hierzu: Rollen klären: Aufgaben der Hausverwaltung und Entscheidungen zügig herbeiführen: Eigentümerversammlung – Praxisleitfaden

Warum Wasserschäden komplex sind – und was Eigentümer wirklich hilft

Ein Wasserschaden betrifft selten nur eine Wohnung. Ursache und Wirkung liegen oft auseinander (z. B. Rohrbruch im Schacht, sichtbarer Schaden eine Etage tiefer). Ohne klare Prozesse entstehen Leerlauf, Missverständnisse und teure Folgeschäden (Schimmel, Quellung, Estrichfeuchte). Was hilft: schnelle Erstreaktion, vollständige Daten, ein Ansprechpartner, durchgängige Doku – digital, nachvollziehbar, transparent.

Der LPE-Prozess bei Wasserschäden – Schritt für Schritt

LPE Prozess Wasserschaden

1) Schadensmeldung

Die Meldung erfolgt meist per Anruf oder E-Mail. LPE antwortet umgehend mit einem digitalen Formular (auch per Smartphone nutzbar).
Der Melder trägt alle relevanten Informationen ein – inkl. Angaben zu betroffenen Nachbarwohnungen, Eigentümern und Mietern. So entsteht innerhalb von 24 Stunden eine saubere Datenbasis, auf der alles Weitere aufsetzt. Schnelligkeit und Vollständigkeit sind hier entscheidend, denn oft sind mehrere Parteien betroffen und die Ursache liegt nicht immer in der eigenen Wohnung.

LPE Immobilien: Wasserschaden melden

2) Versicherung & Schadenservice

Die Meldung geht direkt an die Gebäudeversicherung, die häufig einen Schadenservice anbietet. Statt auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, läuft alles nach einem abgestimmten Prozess:

  • Leckageortung durch eine eingespielte Fachfirma

  • Sofortige Behebung/Stoppen der Leckage bei akutem Schaden

3) Technische Trocknung

Auch die Trocknung übernimmt die gleiche Fachfirma, damit der Ablauf nahtlos bleibt. Das verhindert Informationsverluste und Verzögerungen (inkl. Feuchtemessungen und Protokollen).

4) Angebotsphase

Nach der Trocknung erstellt die Fachfirma ein Sanierungsangebot. LPE vergleicht die Angebote, denn auch wenn die Versicherung zahlt, ist die Höhe der Kosten relevant: Je höher die Regulierung, desto schlechter die Schadenquote – und damit das Versicherungsrating und künftige Prämien.

Weiterführend: Wenn die Wohngebäudeversicherung kündigt

5) Sanierung & Abnahme

Abschließend erfolgt die Sanierung, die begleitet und abgenommen wird, damit die Qualität stimmt und keine Folgeschäden entstehen.

Weiterführend: Dokumentation & Kosten sauber abwickeln: Jahresabrechnung in der WEG und tiefer zur Budgetsteuerung: WEG-Finanzverwaltung – Kostenverteilung, Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung

Wer zahlt was? Gebäudeversicherung, Hausrat und Selbstbeteiligung

Gemeinschaftseigentum (z. B. Rohr, Steigleitung, Außenwand):

Die WEG trägt die Instandsetzung; die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft reguliert typischerweise den Schaden.

Sondereigentum (z. B. Parkett, Innenputz, Decke):

Ist das Sondereigentum durch einen Schaden am Gemeinschaftseigentum betroffen, leistet in der Regel ebenfalls die Gebäudeversicherung – abzüglich Selbstbeteiligung.

Bewegliche Sachen (Möbel, Teppiche, Geräte):

Nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Hier greift die Hausratversicherung des jeweiligen Eigentümers.

Selbstbeteiligung (SB):

Die SB wird üblicherweise gemeinschaftlich getragen (Umlage), sofern kein individuelles Verschulden vorliegt. Bei nachweisbarer Verursachung kann Regress möglich sein.

Passend hierzu: Schäden vermeiden ist günstiger als sie zu regulieren: Verkehrssicherungspflicht in der WEG

Zeitliche Orientierung: Von der Meldung bis zur Abnahme

  • Erstreaktion/Leckage stoppen: sofort bis 24 Stunden

  • Leckageortung/Trocknung starten: meist innerhalb 24–72 Stunden

  • Trocknungsdauer: typischerweise 1–3 Wochen (Schadenbild abhängig)

  • Angebot/Sanierung/Abnahme: wenige Tage bis mehrere Wochen (Gewerke, Material, Zugänglichkeit)

Wichtig: Diese Werte sind Erfahrungswerte. Entscheidend sind Schadenursache, Zugänglichkeit und Terminlage der Gewerke.

Pflichten der Hausverwaltung – und Mitwirkung der Betroffenen

Die Verwaltung sichert den Bestand: unverzügliche Erstreaktion, Schadensminderung, Beauftragung fachkundiger Betriebe, Versicherungsabwicklung, Dokumentation (Fotos, Messprotokolle, Trocknungszertifikate, Abnahmen). Eigentümer und Mieter stellen Zutritt sicher, dokumentieren eigene Schäden (Fotos, Liste) und informieren – falls betroffen – die Hausratversicherung.

Weiterführend: Moderne Abläufe, klare Verantwortlichkeiten: Wie arbeitet eine moderne Hausverwaltung?
Wenn die Verwaltung nicht reagiert: Hausverwaltung reagiert nicht – was tun?

„Schlaues Verwalten“: Schadenstrategie und Versicherungsrating

Ein guter Verwalter kennt die Schadenshistorie der Immobilie und weiß, wann eine Kündigung oder Beitragssteigerung durch die Versicherung droht. Nicht jeder Schaden muss eingereicht werden – bei kleineren Schäden empfiehlt es sich, die Versicherung nicht einzuschalten, um eine Kündigung zu vermeiden.

In der Praxis heißt das:

  • Bagatellschäden prüfen: Liegen voraussichtliche Kosten nahe der Selbstbeteiligung, kann eine eigene Regulierung wirtschaftlich sinnvoll sein.

  • Wiederholungsschäden abstellen: Ursachenanalyse (z. B. Leitungsnetz, Absperrorgane, Rückstauklappen) und präventive Investitionen.

  • Nachweise sammeln: Versicherer honorieren belegbare Prävention (Protokolle, Rechnungen, Fotos).

Passend hierzu: Wenn der Versicherer kündigt oder Prämien stark steigen: Wohngebäudeversicherung gekündigt – so handeln WEGs richtig

Checkliste für Eigentümer

  • Schaden sofort melden, Fotos machen, Zutritt ermöglichen.

  • Hausratversicherung informieren, Liste der beweglichen Schäden erstellen.

  • Alle Protokolle/Rechnungen aufbewahren.

Fazit

Wasserschäden sind immer unangenehm. Mit einem smarten, digitalen Prozess und einer strukturierten Vorgehensweise können Eigentümer und Verwaltung dafür sorgen, dass die Abwicklung reibungslos läuft. Transparenz, Schnelligkeit und eine gute Datenbasis sind die Schlüssel für weniger Frust und mehr Sicherheit.

Wir bei LPE Immobilien koordinieren den gesamten Ablauf – digital, transparent, schnell. Von der Meldung über Leckageortung und Trocknung bis zur Abnahme und Abrechnung.

Kontakt aufnehmen: Kontakt
Leistungen: WEG-Verwaltung in München

FAQ zu Wasserschäden in der WEG

Wie lange dauert die Behebung eines Wasserschadens in der WEG?

Die Erstreaktion erfolgt idealerweise binnen 24 Stunden. Trocknung dauert oft 1–3 Wochen, Sanierung je nach Umfang weitere Tage bis Wochen. Entscheidend sind Ursache, Zugänglichkeit und die Verfügbarkeit der Gewerke.

Wer zahlt bei Rohrbruch – WEG oder Eigentümer?

Das Gemeinschaftseigentum reguliert die Gebäudeversicherung der WEG. Fest verbautes Sondereigentum ist bei Schäden durch Gemeinschaftseigentum in der Regel mitversichert (abzgl. SB). Bewegliche Sachen trägt die Hausratversicherung des Eigentümers.

Muss ich als Eigentümer zusätzlich meine Hausratversicherung informieren?

Ja, wenn bewegliche Gegenstände betroffen sind (Möbel, Teppiche, Geräte). Die Verwaltung meldet parallel den Gebäudeschaden an die WEG-Versicherung.

Was tun, wenn die Verwaltung nicht reagiert?

Dokumentieren Sie den Schaden, mahnen Sie schriftlich eine Erstreaktion an und ziehen Sie – falls nötig – den Beirat hinzu.
Mehr dazu: Hausverwaltung reagiert nicht – was tun?
Passend: Hausverwaltung kündigen – mit Vernunft und Plan zum Neuanfang

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Immobilien Manager - LPE Immobilien Management GmbH, München

Über den Autor:

Alban Kamberi

Alban Kamberi ist Immobilien Manager bei LPE Immobilien in München und angehender Immobilienfachwirt (IHK). Er verbindet kaufmännische Steuerung mit technischem Sachverstand aus dem familiengeführten Handwerks- und Baubetrieb. Alban hat zahlreiche Eigentümerversammlungen geleitet, komplexe Verwaltungsverfahren strukturiert und nachhaltige Bewirtschaftungskonzepte umgesetzt.

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