Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung trifft viele Gemeinschaften unvorbereitet – und erzeugt binnen Stunden echten Handlungsdruck. Ohne Deckung trägt die WEG jedes Risiko selbst: Brand, Leitungswasser, Sturm. Dieser Ratgeber ordnet die Situation ein, zeigt die notwendigen Schritte innerhalb der ersten 72 Stunden, erklärt typische Kündigungsgründe, skizziert, wie aktive Verwaltung die Schadenshistorie verbessert, und liefert Vorlagen für die Kommunikation. Ziel: schnell wieder verlässlichen Versicherungsschutz – zu tragfähigen Konditionen.
Sofortmaßnahmen nach der Kündigung: Was jetzt binnen 24–72 Stunden zählt
Erst Klarheit, dann Tempo: Prüfen Sie die Fristen und verhindern Sie jede Deckungslücke. Dokumentieren Sie den Fall sauber – das stärkt Ihre Verhandlungsposition und beschleunigt Neuabschlüsse.
Das gehört jetzt auf die To-do-Liste:
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Kündigung prüfen und dokumentieren: Schreiben, Frist, nächster Fälligkeitstermin, Policenstand, letzte Beitragszahlungen.
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Kündigungsgrund anfordern: Schriftlich beim Versicherer (Schadenhäufigkeit, Großschaden, Beitragsrückstand, Risikoerhöhung, Falschangaben).
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Versicherungslücke verhindern: Sofort Interim-Deckung anfragen (Kurzfristpolicen, Deckung auf Widerruf über Makler).
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Akute Risiken senken: Provisorische Leckage-Abdichtung, Brandschutzkontrollen, Absperrungen – zulässig als Maßnahmen zur Abwendung größerer Schäden.
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Eigentümer und Beirat informieren: Lage, nächste Schritte, Zeitplan, erforderliche Beschlüsse transparent ankündigen.
Weiterführend: Für schnelle Beschlussfassungen hilft unser Praxisleitfaden zur Versammlung: Eigentümerversammlung – Praxisleitfaden.
Passend hierzu: Pflichtenklarheit bei Gefahrenabwehr: Verkehrssicherungspflicht in der WEG.
Warum Versicherer kündigen – und was das praktisch bedeutet
Kündigungen entstehen selten „über Nacht“. Häufig stehen mehrere Faktoren dahinter, die sich in der Schadenshistorie abbilden.
Typische Gründe:
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Hohe Schadenfrequenz (z. B. wiederkehrende Leitungswasserschäden) oder ein Großschaden (Brand).
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Risikoerhöhung durch bauliche Zustände oder Nutzungsänderungen (fehlender Brandschutz, unkontrollierte gewerbliche Nutzung).
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Beitragsrückstand/Nichtzahlung.
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Falschangaben oder das Verschweigen relevanter Tatsachen.
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Unwirtschaftlichkeit aus Sicht des Versicherers.
Konsequenzen für die WEG:
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Teurerer Neuabschluss (höherer Selbstbehalt, Ausschlüsse) ist möglich.
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Maßnahmen zur Risikoreduzierung verbessern die Marktchancen – oft verlangen Versicherer Nachweise und Nachprüfungen.
Weiterführend: Sanierungen strukturiert planen: Sanierung in der WEG – Grundlagen.
Passend hierzu: Brandschutz konkret umsetzen: Brandschutz im Hausgang und technische Prävention im Bestand: Legionellenprüfung in der WEG.
Aktives Verwalten zahlt sich aus: Schadenshistorie verbessern
Versicherer sehen genau hin: 3–5 Jahre Schadendaten prägen Beitrag und Bedingungen. Aktive Verwaltung reduziert Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe – und öffnet den Weg zurück zu marktgerechten Prämien.
Was wirkt in der Praxis:
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Wartungsregime etablieren (Heizung, Dach, Fassade, Leitungen) und Folgeschäden verhindern (kleine Schäden sofort beheben).
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Dokumentation aller Wartungen, Reparaturen und Präventionsmaßnahmen (Protokolle, Fotos, Rechnungen).
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Risikotechnik nachrüsten: Rückstauklappen, Wasserstopp-Ventile, Brandmelder, Schließsysteme.
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Aus Schadenfällen lernen: Ursachenanalyse, Maßnahmenplan, Nachverfolgung.
Weiterführend: Substanzerhalt planbar angehen: Fenstersanierungen in der WEG und Verantwortlichkeiten klären: Aufgaben der Hausverwaltung.
Darf die Verwaltung ohne Beschluss neu versichern?
Ja. Zur Abwendung erheblicher Nachteile und zum Schutz des Gemeinschaftseigentums darf der Verwalter eigenverantwortlich und unverzüglich handeln – gestützt auf § 27 WEG. Ziel ist lückenloser Versicherungsschutz; dazu wird sofort ein Ersatzvertrag abgeschlossen.
Passend hierzu: Wie Sie Beschlussvorlagen effizient vorbereiten: Eigentümerversammlung – Praxisleitfaden.
Prämien senken und zurück in den Markt: so gehen Sie vor
Nach einer Kündigung ist Timing entscheidend. Gehen Sie strukturiert in die Neuverhandlung.
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Markt sondieren: Mindestens drei verbindliche Angebote einholen (inkl. Varianten für Selbstbehalte/Ausschlüsse).
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Selbstbehalt bewusst wählen: Nur so hoch, wie Rücklagen und Liquidität es tragen.
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Risikoreduzierung nachweisen: Protokolle, Fotos, Rechnungen bündeln – Versicherer honorieren belegbare Verbesserungen.
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Nach 12–36 Monaten mit verbesserter Historie neu verhandeln.
Weiterführend: Finanzielle Auswirkungen sauber einordnen: WEG-Finanzverwaltung – Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung.
Häufige Fehler nach der Kündigung – und wie man sie vermeidet
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Kein Angebotsvergleich nach Prämienerhöhung → spätestens alle 2–4 Jahre den Markt prüfen.
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Nur einen Anbieter nach Kündigung anfragen → mindestens drei, gern über einen spezialisierten Makler.
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Sofortmaßnahmen nicht dokumentiert → Nachweise fehlen später in der Verhandlung.
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Reaktiv statt proaktiv → Präventionspaket mit Terminen, Budgets, Verantwortlichkeiten.
Praxis-Checkliste (Sofort- und Folgeaufgaben)
Sofort (Tag 1): Kündigung/Police sichern, Kündigungsgrund anfordern, lückenlosen Versicherungsschutz sicherstellen (§ 27 WEG) durch sofortigen Ersatzvertrag, akute Risiken mindern, Eigentümer/Beirat informieren.
Kurzfristig (1–7 Tage): Makler/Versicherer kontaktieren, Angebote einholen, Kosten/Nutzen vergleichen.
Mittelfristig (2–6 Wochen): Beschlussvorlagen erstellen (Bestätigung/Weiterführung bei Mehrkosten/Laufzeit), Entscheidung herbeiführen, Präventionsmaßnahmen starten.
Längerfristig (3–12 Monate): Wartung/Sanierung abarbeiten, Schadenhistorie fortschreiben, nach verbesserter Lage Konditionen neu verhandeln.
Passend hierzu: Grundlagen der Instandhaltung für bessere Schadenquoten: Sanierung in der WEG – Grundlagen.
Mustertext: Kurzinfo an Eigentümer (Vorlage)
Sehr geehrte Wohnungseigentümer,
die Wohngebäudeversicherung unserer WEG hat uns am [Datum] die Kündigung zum [Kündigungsdatum] mitgeteilt. Grund: [falls bekannt einfügen].
Wir haben im Rahmen der uns gesetzlich und vertraglich zugewiesenen Verwalterkompetenzen gemäß § 27 WEG gehandelt und unverzüglich dafür gesorgt, dass ohne Deckungslücke ein Ersatzvertrag abgeschlossen wurde. So bleibt der Versicherungsschutz für das Gemeinschaftseigentum nahtlos bestehen.
Wir dokumentieren die Entscheidung, prüfen parallel Marktalternativen und bereiten – sofern Mehrkosten/Laufzeitfragen betroffen sind – die Beschlussfassung für die nächste Eigentümerversammlung vor. Über Kosten, Optionen und weitere Schritte informieren wir Sie fortlaufend. Rückfragen gern an [Kontakt].
Mit freundlichen Grüßen
Die Verwaltung
Wann lohnt sich ein externer Spezialist?
Bei Großschäden, komplexer Schadenhistorie, unklarer Rechtslage (z. B. Anfechtung wegen Falschangaben) oder mehrfachen Absagen am Markt. Ein erfahrener Makler kennt Sonderlösungen, Zielmärkte und kann die Präventionsstory professionell platzieren.
Unterstützung durch LPE Immobilien
Wir begleiten Sie von der Sofortmaßnahme bis zur Neuplatzierung: Prüfung der Kündigung, Interim-Deckung, Angebotsvergleiche, Beschlussvorlagen, Präventionsfahrplan und Nachverhandlung nach 12–36 Monaten. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Koordination.
Jetzt anfragen: Kontakt
Weitere Einblicke: Wie arbeitet eine moderne Hausverwaltung?
FAQ zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Darf die Verwaltung ohne Beschluss neu versichern?
Ja. Zur Abwendung erheblicher Nachteile und zum Schutz des Gemeinschaftseigentums darf der Verwalter eigenverantwortlich und unverzüglich handeln – gestützt auf § 27 WEG. Ziel ist ein nahtloser Versicherungsschutz. Wesentliche Mehrkosten und Laufzeitfragen werden nachgelagert der Eigentümerversammlung zur Bestätigung/Weiterführung vorgelegt.
Welche Unterlagen verlangen Versicherer beim Neuabschluss?
Policenstand, Schadenübersicht der letzten 3–5 Jahre, Protokolle zu Wartungen/Prävention, Objektstammdaten (Baujahr, Nutzung, Technik), Nachweise über umgesetzte Maßnahmen.
Wie lassen sich Prämien nach einer Kündigung wieder senken?
Durch nachweisbare Risikoreduktion, passende Selbstbehalte, saubere Dokumentation und erneute Marktansprache nach 12–36 Monaten mit verbesserter Schadenquote.