Wer eine Immobilie verkauft, finanziert, erbt oder als Käufer ernsthaft Interesse bekundet, braucht verlässliche Daten – schwarz auf weiß. Genau dafür gibt es den Grundbuchauszug. Im Folgenden finden Sie eine klare Einordnung, die wichtigsten Wege zur Beantragung (Amt, online, Notariat), Anforderungen an das berechtigte Interesse, Kosten, Dauer und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Nichts Kompliziertes – aber ein paar Details entscheiden, ob es schnell und reibungslos klappt.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument über Grundstück oder Immobilie – das „Single Source of Truth“ für Eigentum und Rechte. Er besteht aus dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I–III und enthält typischerweise:
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Eigentümerdaten (Abt. I)
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Lage, Flurstück(e), Größe (Bestandsverzeichnis)
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Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Nießbrauch, Dienstbarkeiten (Abt. II) – weiterführend: Nießbrauch: Rechte & Pflichten
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Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden (Abt. III)
Für Praxisentscheidungen ist wichtig: Ein aktueller Auszug zeigt den gegenwärtigen Rechtsstand. Ein chronologischer (historischer) Auszug bildet zusätzlich ältere, bereits gelöschte Einträge ab – den benötigen Sie seltener, etwa bei komplexen Historien.
Für die Einordnung in Wohnungseigentumsanlagen lohnt der Blick auf die Grundlagen:
Weiterführend: Teilungserklärung – Herzstück einer WEG und Gemeinschaftseigentum: Definition, Rechte & Verwaltung.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Der Gesetzgeber schützt Grundbuchdaten – deshalb erhalten ihn nur Personen mit berechtigtem Interesse. Dazu zählen u. a.:
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Eigentümer der betroffenen Immobilie
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Kaufinteressenten mit belegbarer Kaufabsicht (z. B. Reservierungs-/Finanzierungsnachweis oder Bestätigung des beauftragten Maklers/Notars)
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Notare, Banken, Gerichte im Rahmen eines Verfahrens oder einer Finanzierung
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In Einzelfällen Erben/Erbengemeinschaften oder Gläubiger – jeweils mit geeigneten Nachweisen
Kein berechtigtes Interesse ist z. B. reine Neugier. Die Nutzung ist zweckgebunden (Immobiliengeschäft, Verwaltung, Wahrnehmung eigener Rechte) – nicht für Werbung oder private Adresssammlungen.
Passend hierzu: Wenn ein Eigentumsübergang ansteht, klären wir hier die wichtigsten Punkte zur Nachlass-Situation: Immobilie vererben – was zu beachten ist.
Wo bekomme ich den Grundbuchauszug?
1) Beim Grundbuchamt (Amtsgericht)
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht (Grundbuchamt) am Ort der Immobilie. Antrag persönlich, schriftlich oder – je nach Bundesland – online.
Vorgehen vor Ort/Schriftlich:
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Formular des Amtsgerichts ausfüllen
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Identitätsnachweis (Personalausweis)
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Nachweis des berechtigten Interesses beifügen
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Optional: beglaubigten statt unbeglaubigten Auszug ankreuzen
München-Hinweis: In Bayern sind die Grundbuchämter regelmäßig bei den Amtsgerichten angesiedelt – für Objekte in München zuständig: Amtsgericht München (Grundbuchamt).
2) Online-Antrag
In mehreren Ländern möglich – häufig über das Justizportal des Bundes und der Länder bzw. Landesjustizportale. Erforderlich ist oft eine elektronische Identifizierung (z. B. nPA mit eID). Rechnen Sie mit Postversand oder elektronischer Zustellung je nach Portal.
3) Über Notare oder Rechtsanwälte
Notare und Rechtsanwälte können Auszüge direkt abrufen – das ist der schnellste Weg im Rahmen von Kauf, Finanzierung oder Erbangelegenheiten. Für Banken/Beurkundungen wird meist ohnehin ein beglaubigter Auszug benötigt.
Weitere Infos zum Verkaufsprozess: 10 Fehler beim Immobilienverkauf – und wie Sie sie vermeiden.
Was kostet ein Grundbuchauszug? Wie lange dauert es?
Kosten (Richtwerte):
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Unbeglaubigt: meist ca. 10–20 € pro Auszug
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Beglaubigt: höher (amtliche Beglaubigung verursacht zusätzliche Gebühren)
Dauer:
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Vor Ort: sofort bis wenige Tage
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Online/Postalisch: in der Regel 1–2 Wochen
(Tatsächliche Gebühren und Laufzeiten variieren je nach Amtsgericht/Portal und Auslastung.)
Beglaubigt oder unbeglaubigt – welcher Auszug wofür?
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Unbeglaubigt: zur Vorabprüfung, für interne Unterlagen, zur Orientierung für Eigentümer und ernsthafte Interessenten.
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Beglaubigt: für Finanzierung, Beurkundung, gerichtliche Verfahren und überall dort, wo die amtliche Beweiskraft erforderlich ist.
Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie im Zweifel beglaubigt – oder fragen Sie die Gegenstelle (Bank/Notariat) nach der geforderten Form.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Ihren Auszug
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Zuständiges Grundbuchamt ermitteln (Amtsgericht am Objektstandort).
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Formular laden/abholen und auf aktuell vs. chronologisch sowie beglaubigt vs. unbeglaubigt achten.
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Identität nachweisen (Personalausweis/Reisepass).
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Berechtigtes Interesse belegen (z. B. Eigentumsnachweis, Kaufabsichts-/Finanzierungsbestätigung, Vollmacht).
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Antrag einreichen (vor Ort, per Post oder online – je nach Bundesland/Portal).
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Gebühren bezahlen; Zustellart (Abholung, Post, elektronisch) festlegen.
Weiterführend: Wenn Eigentümer wechseln, entstehen häufig Abgrenzungsfragen – hier erklären wir die Abrechnungsspitze beim Eigentümerwechsel.
Datenschutz & Nutzung – gute Praxis
Gehen Sie sorgsam mit den Daten um. Der Auszug dient sachlichen Zwecken rund um die Immobilie (Verkauf, Finanzierung, Verwaltung). Eine Weitergabe an Dritte sollte nur erfolgen, wenn diese am Vorgang beteiligt sind (z. B. Bank, Notar, beauftragter Makler) und der Zweck klar ist.
Unterstützung durch LPE Immobilien
Sie möchten es unkompliziert? Wir übernehmen das für Sie. Bei berechtigtem Interesse holen wir per Vollmacht über ein Partnernotariat den passenden Grundbuchauszug (un-/beglaubigt) ein – inklusive Abstimmung, welche Form im Einzelfall die richtige ist.
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FAQ zum Grundbuchauszug
Wer kann einen Grundbuchauszug erhalten?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse: Eigentümer, ernsthafte Kaufinteressenten (mit Nachweisen), Notare, Banken, Gerichte sowie in Einzelfällen Erben/Gläubiger. Reine Neugier reicht nicht.
Was steht genau im Grundbuchauszug?
Bestandsverzeichnis (Lage, Flurstück, Größe) und Abt. I–III: Eigentümer, Lasten/Beschränkungen (z. B. Wegerechte, Nießbrauch) sowie Grundpfandrechte (Hypotheken/Grundschulden). Damit erkennen Sie Eigentumsverhältnisse und Belastungen auf einen Blick.
Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug?
Bei Finanzierung, Beurkundung und Verfahren mit Beweiszweck. Für interne Prüfungen oder die erste Kaufprüfung genügt oft der unbeglaubigte Auszug.
Wie lange ist ein Grundbuchauszug „gültig“?
Es gibt keine feste Frist. Banken/Notariate verlangen häufig einen aktuellen Auszug (z. B. nicht älter als 3 Monate). Für Verhandlungen sollten Sie stets eine möglichst frische Version nutzen.