Im Herbst und Winter suchen Ratten und Mäuse verstärkt Schutz in Gebäuden, bevorzugt in Kellern und rund um Müllplätze. Haben Sie in Ihrer Wohnanlage Rattenkot entdeckt oder eine Ratte gesehen, stellt sich schnell die Frage: Wie ernst ist das, und wer muss sich kümmern?
Die kurze Antwort: Mäuse im Haus müssen schnell bekämpft werden. Wer sich darum kümmert und was Sie selbst tun müssen, hängt davon ab, wo der Befall ist. Das zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Ratten im Haus müssen sofort bekämpft werden. Das ist Pflicht, und Abwarten macht es teurer. Tut niemand etwas, kann das Gesundheitsamt die Bekämpfung anordnen.
- Hinter Ihrer Wohnungstür sind Sie zuständig, davor die Hausverwaltung. In Ihrer Wohnung handeln und zahlen Sie selbst. Bei Ratten in Keller, Hof oder am Müllplatz müssen Sie nur der Verwaltung Bescheid geben.
- Die Kosten trägt die Gemeinschaft. Eine Bekämpfung kostet grob 500 bis 700 Euro und läuft über das Hausgeld. Die Versicherung zahlt meist nicht.
- Der beste Schutz ist, Ratten kein Futter zu bieten. Halten Sie Mülltonnen geschlossen und lassen Sie kein Tierfutter im Freien stehen.
Warum muss ich Ratten überhaupt bekämpfen?
Ratten im Haus gelten als Gesundheitsschädlinge und müssen deshalb bekämpft werden. Tut der Eigentümer nichts, kann das Gesundheitsamt die Bekämpfung per Bescheid anordnen (§ 17 Infektionsschutzgesetz). Wird auch der ignoriert, beauftragt die Behörde selbst eine Fachfirma und stellt die Kosten in Rechnung (VG Augsburg, März 2026).
Dahinter stehen drei Risiken:
- Krankheiten: Wanderratten können laut Umweltbundesamt über 100 Krankheiten übertragen, darunter Leptospirose. Die Erreger stecken in Kot, Urin und Speichel.
- Brand- und Bauschäden: Angenagte Stromkabel können Kurzschlüsse und Brände auslösen. Außerdem untergraben Ratten Fundamente und nagen an Dämmung und Rohren.
- Schnelle Vermehrung: Ratten leben in Gruppen. Aus wenigen Tieren wird schnell ein Befall, der mehr Einsätze und mehr Geld kostet.
Wie Pflichten und Haftung in der WEG zusammenhängen, erklärt unser Ratgeber Prüfpflichten und Verkehrssicherung in der WEG.
Ratte gesehen: Was muss ich tun, und wer ist zuständig?
Entscheidend ist, wo der Befall ist:
Ihre Wohnung ist Sondereigentum: Hier handeln und zahlen Sie selbst. Ist sie vermietet, müssen Sie einen Befall auf eigene Kosten beseitigen, sonst droht eine Mietminderung. Treppenhaus, Keller, Hof und Müllplatz sind Gemeinschaftseigentum: Hier ist die Hausverwaltung zuständig.
Sonderfall Kellerabteil: Ob es Ihnen allein gehört, steht in der Teilungserklärung. Bei Ratten melden Sie es trotzdem der Hausverwaltung, denn ein Befall bleibt selten auf ein Abteil begrenzt.
Wer zahlt in Sonderfällen?
- Nachweislich durch einen Bewohner verursacht (etwa durch Füttern oder offen stehenden Müll): Der Verursacher kann auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Den Nachweis muss erbringen, wer das Geld verlangt.
- Öffentlicher Grund oder städtischer Kanal: Hier bekämpft die Stadt. In München nimmt das Gesundheitsreferat Rattenmeldungen entgegen.
Dieselbe Logik gilt für Folgeschäden: Angenagte Kabel oder Dämmung im Gemeinschaftseigentum repariert die WEG, in der eigenen Wohnung der Eigentümer.
Zur Größenordnung: Bei einer Rechnung von 700 Euro und 20 Einheiten zahlt jeder Eigentümer über das Hausgeld rund 35 Euro. Mehr zu Kosten und Versicherung finden Sie in den häufigen Fragen unten.
Nach Ihrer Meldung: So geht eine gute Hausverwaltung bei Ratten vor
Eine gute Hausverwaltung leitet nach Ihrer Meldung diese Schritte ein. Rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis der Befall beseitigt ist:
- 1. Fachbetrieb beauftragen: zügig nach Ihrer Meldung, ohne auf eine Eigentümerversammlung zu warten. Warum das geht, erklärt der Ratgeber Was darf der WEG-Verwalter ohne Beschluss entscheiden?
- 2. Ursache suchen: Der Fachbetrieb begeht Keller, Hof und Müllplatz und sucht Laufwege und Zugänge.
- 3. Köderstationen aufstellen und Bewohner informieren: Die Stationen sind gesichert, dazu kommt ein Aushang mit Warnhinweisen für Eltern und Tierhalter.
- 4. Kontrollieren: mehrere Termine, weil Ratten neue Köder erst vorsichtig annehmen. Laut Umweltbundesamt sollte eine Köderbekämpfung in der Regel innerhalb von 35 Tagen wirken.
- 5. Zugänge schließen: bauliche Mängel wie offene Kellerfenster oder fehlende Gitter beheben lassen, statt nur Köder auszulegen.
- 6. Abschluss dokumentieren: Keine frischen Spuren mehr, Köder werden nicht mehr angenommen, ein Kontrollprotokoll liegt vor. Bei wiederkehrendem Befall einen Wartungsvertrag mit Köderstationen prüfen. Er kann bei Vermietung als Betriebskosten umgelegt werden (§ 2 Nr. 9 BetrKV), mehr dazu unter umlagefähige Kosten.
Läuft es bei Ihnen nicht so, oder passiert nach der Meldung gar nichts, hilft unser Ratgeber Was tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?
Woran erkenne ich Ratten im Keller?
Ratten selbst sieht man selten, ihre Spuren dagegen fast immer. Achten Sie im Keller und am Müllplatz auf:
- Kot: Rattenkot ist etwa 1–3 cm lang, Mäusekot nur wenige Millimeter. Frischer Kot ist dunkel und feucht.
- Nagespuren: angefressene Verpackungen, Kabel, Dämmstoffe oder Holzkanten.
- Laufspuren: dunkle, schmierige Streifen entlang von Wänden und Rohren.
- Geräusche und Geruch: nächtliches Kratzen in Decken oder Schächten, stechender, urinartiger Geruch.
- Löcher und Nester: frische Grablöcher an Fundamenten oder unter Gehwegplatten, zerfetztes Papier oder Dämmmaterial.
Sicherheitstipp: Tote Tiere und Kot nie mit bloßen Händen anfassen. Kot vor dem Entfernen anfeuchten, statt ihn trocken zu kehren, und dabei Handschuhe tragen.
Wie verhindere ich Ratten im Haus in Zukunft?
Ratten bleiben dort, wo sie Futter und Unterschlupf finden. Wer beides konsequent entzieht, senkt das Risiko deutlich:
- Müll sichern: Tonnendeckel immer schließen, keine Säcke neben die Tonnen, Gelbe Säcke erst am Abholtag rausbringen. Ausreichend Tonnen und saubere Standplätze sind Sache der Verwaltung.
- Kein Futter anbieten: keine Speisereste in Toilette oder Kompost, kein Vogel- oder Katzenfutter offen auf Balkon oder Terrasse.
- Zugänge schließen: engmaschige Gitter vor Kellerfenstern und Lichtschächten, Bürstenleisten an Türen, abgedichtete Leitungsdurchführungen und bei Bedarf eine Rückstauklappe gegen Ratten aus dem Kanal. Am besten lassen Sie das vor dem Winter prüfen.
- Keller entrümpeln: weniger Gerümpel, weniger Nistplätze.
- Hausordnung nutzen: Füttert ein Nachbar Tauben oder lässt Müll stehen, schalten Sie die Verwaltung ein. Sie spricht den Verursacher an, und die Gemeinschaft kann klare Regeln zu Müll, Tierfutter und Gerümpel beschließen.
Eine Garantie gibt es in der Stadt nicht: Ratten können jederzeit aus Kanalisation, Grünanlagen oder von Baustellen in der Nachbarschaft zuwandern.
Passend hierzu: Mülltrennung & Entsorgung in der WEG – Pflichten, Probleme und Lösungen
Häufige Fragen zu Ratten im Haus
Was kostet eine Rattenbekämpfung?
Eine Rattenbekämpfung durch einen Fachbetrieb kostet als grober Richtwert 500 bis 700 Euro, eine Mäusebekämpfung 400 bis 600 Euro (VFöS, Stand 2026). Bei starkem Befall, mehreren Nachkontrollen oder baulichen Maßnahmen wird es teurer. Lassen Sie sich vorab einen Kostenrahmen nennen.
Zahlt die Versicherung die Rattenbekämpfung?
Meist nicht. Schädlingsbekämpfung ist in Standardverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel nicht enthalten, und Schäden durch Nagetierbisse an Kabeln oder Dämmung sind oft nur über eine Zusatzklausel versichert. Entscheidend sind die Bedingungen des eigenen Vertrags.
Darf ich selbst Rattengift auslegen?
Privatpersonen dürfen nur bestimmte, für sie zugelassene Mittel und nur in gesicherten Köderstationen in oder direkt am Gebäude verwenden. Unsachgemäßer Einsatz kann laut Umweltbundesamt mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden. In Gemeinschaftsflächen einer Wohnanlage sollte immer ein Fachbetrieb über die Verwaltung beauftragt werden.
Maus oder Ratte: Wie unterscheide ich sie?
Eine Hausmaus ist etwa 7–11 cm lang und hat eine spitze Schnauze mit großen Ohren, eine Wanderratte ist mit 19–30 cm deutlich größer und hat eine stumpfe Schnauze. Am einfachsten ist der Kot: Mäusekot ist wenige Millimeter klein, Rattenkot etwa 1–3 cm lang.
Mäuse in der Wohnung: Was kann ich selbst tun?
Gegen einzelne Mäuse in der Wohnung empfiehlt das Umweltbundesamt Schlagfallen, aufgestellt an Wänden entlang der Laufwege und täglich kontrolliert. Ultraschall- und Duftgeräte haben sich als wirkungslos erwiesen. Verschließen Sie Vorräte und kleine Öffnungen, denn einer Maus reicht ein Loch in Größe einer 20-Cent-Münze. Die Kosten trägt der Wohnungseigentümer, bei vermieteten Wohnungen der Vermieter; kommen die Mäuse über Keller oder Schächte, sollte zusätzlich die Verwaltung informiert werden.
Muss ich den Kammerjäger in mein Kellerabteil oder meine Wohnung lassen?
Ja, in der Regel schon. Nach § 14 Abs. 1 WEG muss jeder Wohnungseigentümer dulden, dass sein Sondereigentum für Maßnahmen der Gemeinschaft betreten wird, soweit ihm daraus kein unzumutbarer Nachteil entsteht. Eine Rattenbekämpfung funktioniert nur, wenn der Fachbetrieb auch die Kellerabteile erreicht, in denen die Tiere unterwegs sind.
Fazit: Schnell melden, gemeinsam vorbeugen
Bei Ratten im Haus zählt Tempo: Je früher ein Befall gemeldet wird, desto kleiner bleiben Schaden und Kosten.
Bei LPE betreuen wir über 4.000 Wohneinheiten in München und handeln bei einer Rattenmeldung genau nach diesem Ablauf. Sprechen Sie uns zur WEG-Verwaltung oder zur Mietverwaltung in München an.
