Gründer & Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH, München

Lucas Peter Ellmer

Lucas Peter Ellmer ist Gründer und Geschäftsführer der LPE Immobilien Management GmbH in München. Als ausgebildeter Schreinergeselle und IHK-zertifizierter Verwalter verbindet er Handwerkspraxis mit betriebswirtschaftlicher Expertise (B.Sc. & M.Sc. BWL). In der täglichen Arbeit verantwortet er die kaufmännische Steuerung, die Prozessdigitalisierung und ein KPI-gestütztes Reporting – immer mit klarem Fokus auf Transparenz, Tempo und messbare Ergebnisse für Eigentümer und Beiräte.

Wofür er steht

Seine Beiträge im LPE-Ratgeber sind praxisnah, lösungsorientiert und auf die Herausforderungen von WEG- und Mietverwaltung zugeschnitten. Er schreibt über Sanierungen im Bestand, effiziente Verwaltungsprozesse, Kosten- und Gewährleistungsmanagement sowie digitale Tools, die Zusammenarbeit und Reporting spürbar verbessern.

Bildung & Qualifikationen

  • Ausgebildeter Schreinergeselle

  • IHK-zertifizierter Verwalter

  • Bachelor und Master der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc. & M.Sc. BWL)

Fachliche Schwerpunkte

  • WEG- und Mietverwaltung

  • Sanierungen im Bestand & Gewährleistungsmanagement

  • Prozessdigitalisierung und KPI-Reporting

  • Gewerbe- und Mixed-Use-Objekte, Portfolio-Organisation

  • Marketing & Vertrieb im Immobilienbereich

Privat

  • Ausdauersport

Fachbeiträge von Lucas Peter Ellmer

Viele Beiräte und Eigentümer fragen sich: Verlängert sich der Vertrag mit der Hausverwaltung automatisch? Und darf der Verwalter allein mit einem „weiterlaufenden Vertrag“ tätig bleiben? Die Antwort ist klar – und entscheidend für die Rechtssicherheit Ihrer Gemeinschaft. Bestellung und Vertrag: zwei Paar Schuhe Die Bestellung des WEG-Verwalters und der Verwaltervertrag sind rechtlich getrennt. Bestellung: Die […]

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Viele Beiräte und Eigentümer fragen sich: Verlängert sich der Vertrag mit der Hausverwaltung automatisch? Und darf der Verwalter allein mit einem „weiterlaufenden...

10.09.2025

Lucas Peter Ellmer

4 Min. Lesezeit

Ein Streitpunkt weniger: Mit einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Hanau die Bindungswirkung von Übergabe- bzw. Rückgabeprotokollen bekräftigt. Wer den mangelfreien Zustand einer Wohnung bei Auszug gemeinsam protokolliert und unterschreibt, kann sich später regelmäßig nicht mehr auf (erkennbare) Mängel berufen. Das schafft Klarheit – und erhöht die Anforderungen an eine saubere Dokumentation. Einordnung: Warum das […]

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Ein Streitpunkt weniger: Mit einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Hanau die Bindungswirkung von Übergabe- bzw. Rückgabeprotokollen bekräftigt. Wer den mangelfreien Zustand...

02.09.2025

Lucas Peter Ellmer

3 Min. Lesezeit

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