Leitung Buchhaltung, LPE Immobilien Management GmbH, München
Dr. Philipp Meindl ist Leiter Buchhaltung bei LPE Immobilien in München und verantwortet die kaufmännische Steuerung im Backoffice – von der WEG-Jahresabrechnung und Einzelabrechnungen bis zu Wirtschaftsplänen, Rücklagen- und Liquiditätsplanung sowie Controlling & Reporting. Seit fast zehn Jahren in der Branche hat er mehrere hundert Abrechnungen erstellt, Buchhaltungsstandards aufgebaut und skaliert und über zehn Mitarbeitende systematisch eingelernt. Zuvor hat er die Buchhaltung in einer großen Verwaltung strukturiert aufgesetzt – diese Erfahrung bringt er heute in die Prozessqualität und Terminsicherheit der LPE ein.
Philipp schreibt aus der operativen Verantwortung der kaufmännischen Verwaltung: Abrechnung, Budgetsteuerung, Liquidität und Nachweise sind sein Tagesgeschäft. Er übersetzt komplexe Themen in klare, nachvollziehbare Schritte – mit Fokus auf Rechtssicherheit, Zahlenlogik, Fristen und Transparenz. So werden WEG-Jahresabrechnung, Abrechnungsspitzen, Kostenentwicklung und Liquiditätsplanung für Leser greifbar und entscheidungsfähig.
Leitung Buchhaltung, LPE Immobilien Management GmbH, München
~10 Jahre Praxiserfahrung in Hausverwaltung & Rechnungswesen
Praxisnachweise: mehrere hundert WEG-/BK-Abrechnungen; >10 Mitarbeitende eingelernt; Buchhaltungsstandards eingeführt und ausgebaut
WEG-Jahresabrechnung & Einzelabrechnungen (prüfsicher, nachvollziehbar)
Betriebskostenabrechnung und Umlagefähigkeit
Wirtschaftsplan, Rücklagen- & Liquiditätsmanagement
OP- und Mahnwesen, Zahlungsläufe, SEPA-Prozesse
Controlling & KPI-Reporting für Eigentümer/Beirat
Prozess- und Qualitätsstandards in der Buchhaltung, Schnittstelle zur Steuerberatung
Strukturiert, termintreu, zahlengetrieben: Philipp kombiniert Standardisierung und Qualitätskontrolle mit klarer Kommunikation. Ziel ist eine transparente, rechtssichere und wirtschaftliche Buchhaltung – als solide Basis für Entscheidungen Ihrer WEG in München.
Die „Abrechnungsspitze“ sorgt Jahr für Jahr für Fragezeichen. Dabei ist sie keine Zusatzgebühr, sondern der durch Beschluss fällig gestellte Differenzbetrag zwischen den tatsächlich angefallenen Jahreskosten Ihrer WEG und dem Hausgeld-Soll aus dem Wirtschaftsplan (also den sollgestellten Vorauszahlungen – nicht den tatsächlich gezahlten Beträgen). In diesem Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen […]
...Die „Abrechnungsspitze“ sorgt Jahr für Jahr für Fragezeichen. Dabei ist sie keine Zusatzgebühr, sondern der durch Beschluss fällig gestellte Differenzbetrag zwischen den...
28.08.2025
Dr. Philipp Meindl
5 Min. Lesezeit
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