Einbrüche sind kein Randthema mehr
Einbruchdiebstahl ist in Deutschland nach wie vor ein reales Risiko – besonders in Mehrfamilienhäusern. Während freistehende Einfamilienhäuser oft durch Alarmanlagen oder Sicherheitskonzepte geschützt sind, hinken viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) beim Thema Einbruchschutz hinterher. Dabei gilt: Je schlechter der Schutz des Gemeinschaftseigentums, desto leichter haben es Einbrecher.
Doch wer ist überhaupt verantwortlich? Was darf die Hausverwaltung veranlassen? Und was kann die WEG tun, um Sicherheit aktiv zu verbessern?
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- Welche Schwachstellen in WEGs besonders anfällig sind
- Wie Einbruchschutz rechtlich und praktisch geregelt ist
- Welche Maßnahmen sinnvoll, möglich und umsetzbar sind
- Welche Rolle Verwaltung, Beirat und Eigentümer spielen
Warum gerade WEGs für Einbrecher interessant sind
Viele Wohnungseinbrüche finden nicht durch Fenster im Erdgeschoss statt, sondern durch schlecht gesicherte Hauseingänge, Tiefgaragen oder Kellerräume. In großen WEGs mit vielen Parteien kennen sich die Nachbarn oft nicht, Anonymität schützt die Täter. Paketdienste, Lieferanten oder Handwerker gehen ein und aus – Einbrecher nutzen diese Gelegenheiten gezielt.
Typische Schwachstellen:
- Unbeleuchtete Eingänge und Zugänge
- Offene oder nicht abschließbare Kellertüren
- Alte, ungesicherte Haustüren ohne Gegensprechanlage oder Video
- Kein Zutrittskonzept für die Tiefgarage
- Fenster in gemeinschaftlich genutzten Räumen ohne Schutz
Hier gilt: Einbruchschutz ist kein reines Privatthema. Wer in einer WEG wohnt, teilt sich Verantwortung – und Risiken.
Gemeinschaftseigentum und Einbruchschutz: Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist die WEG als Ganzes für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zuständig. Dazu zählen:
- Hauseingangstüren
- Kellerräume und -fenster
- Tiefgaragen
- Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder
- Gegensprechanlagen oder Videotechnik
- Schließanlagen
Die Hausverwaltung handelt im Auftrag der Gemeinschaft. Das heißt: Sie darf Maßnahmen nicht eigenmächtig umsetzen, sondern benötigt einen Beschluss der Eigentümer. Kleinere Instandhaltungsarbeiten können über den Wirtschaftsplan laufen, für bauliche Veränderungen (z. B. neue Sicherheitstüren oder Kameras) braucht es in der Regel einen Mehrheitsbeschluss gemäß § 20 WEG.
Wichtig: Der Einbau einbruchhemmender Elemente kann unter bestimmten Voraussetzungen als „modernisierende Instandsetzung“ gelten – das erleichtert die Beschlussfassung.
Was Wohnungseigentümer selbst tun können
Auch einzelne Eigentümer dürfen ihren Einbruchschutz verbessern – etwa an der Wohnungstür. Allerdings gelten dabei bestimmte Regeln:
- Die Wohnungseingangstür ist in vielen Fällen gemeinschaftliches Eigentum. Ein Austausch darf nur mit Zustimmung der WEG erfolgen.
- Wer innen (auf der privaten Seite) ein Zusatzschloss oder einen Türspion einbaut, braucht keine Genehmigung.
- Fenster im Sondereigentum dürfen mit abschließbaren Griffen versehen werden, sofern die Optik nicht beeinträchtigt wird.
Wer als Mieter in einer Eigentumswohnung lebt, muss darüber hinaus auch den Vermieter informieren.
Tipp: Einbruchschutzmaßnahmen, die vom Landeskriminalamt empfohlen sind, werden unter Umständen durch KfW-Programme gefördert.
Sinnvolle Maßnahmen für die WEG
Hier eine Auswahl wirksamer und praxisnaher Schutzmaßnahmen, die durch die WEG beschlossen werden können:
- Nachrüsten von Haustüren mit Sicherheitszylindern, Mehrfachverriegelung und Panikschutz
- Modernisierung der Schließanlage, inkl. Dokumentation der Schlüsselvergabe
- Einbau von Bewegungsmeldern an schlecht einsehbaren Stellen
- Video-Türsprechanlagen oder Kameras im Eingangsbereich (Datenschutz beachten!)
- Zugangskontrolle zur Tiefgarage, z. B. durch Fernbedienung oder Transponder
- Beleuchtungskonzepte zur Abschreckung
- Sicherung von Kellerfenstern mit Gittern
Diese Maßnahmen lassen sich meist mit vertretbarem Aufwand umsetzen und steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Wohnwert der Anlage.
Rolle der Hausverwaltung: Koordinieren, beraten, umsetzen
Die Hausverwaltung ist die zentrale Schnittstelle zwischen Eigentümern, Dienstleistern und Sicherheitsbehörden. Ihre Aufgaben im Bereich Einbruchschutz:
- Beratung zur Umsetzbarkeit von Maßnahmen
- Einholung von Angeboten, ggf. mit Fachplanern oder Sicherheitsfirmen
- Organisation der Beschlussfassung
- Koordination von Umsetzung, Wartung und Kommunikation
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben (Datenschutz, Baurecht, WEG-Recht)
Eine proaktive Verwaltung macht Vorschläge, zeigt Lösungen auf und hilft Eigentümern, Sicherheit strukturiert zu verbessern. Gerade bei sensiblen Themen wie Videoüberwachung oder Schließanlagen ist Fachwissen gefragt.
Fazit: Einbruchschutz ist Gemeinschaftsaufgabe
Ein effektiver Schutz gegen Einbruch lebt vom Zusammenspiel aller Beteiligten: Eigentümer, Beirat, Verwaltung und Dienstleister. Wer Risiken kennt, Verantwortung ernst nimmt und gemeinsam handelt, kann das Sicherheitsniveau einer WEG spürbar erhöhen. Nicht zuletzt ist Einbruchschutz auch ein Beitrag zum Werterhalt Ihrer Immobilie.
Ihre aktuelle Hausverwaltung nimmt das Thema Sicherheit nicht ernst?
Wir schon. LPE Immobilien versteht Sicherheit als Teil eines ganzheitlichen Verwaltungsansatzes. Wir beraten, begleiten und setzen um – fachlich fundiert, rechtssicher und persönlich.
👉 Unsere Leistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
👉 Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Weitere wichtige Links
- Handy sperren, falls gestohlen
- Kreditkarte sperren, falls gestohlen
- Ausweis sperren, falls gestohlen, beim zentralen Sperrnotruf: +49116116
Regionale Unterstützung nutzen
In Bayern bieten Polizei und Landeskriminalamt kostenfreie Beratungen und Informationsmaterial an:
- www.polizei.bayern.de → Schützen & Vorbeugen → Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen
- www.polizei-beratung.de
- www.k-einbruch.de
Auch Listen geprüfter Fachfirmen für Einbruchmeldeanlagen oder mechanische Sicherungseinrichtungen sind dort verfügbar.